
Ende 2003 hat das Sozialministerium eine Richtlinie erlassen, wann und in welchem Ausmaß Umbauten in Betrieben und Gesundheitseinrichtungen mitfinanziert werden.
Damit soll Unternehmen ein Anreiz geboten werden, die Zugänglichkeit ihres Betriebes für behinderte Menschen zu verbessern.
Hier finden Sie einen Artikel zu der Richtlinie.
Hier können Sie den Inhalt der Richtlinie lesen.