UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Deckblatt BIZEPS-Broschüre: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016
BIZEPS

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hält fest, „dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind“ und dass Menschen mit Behinderungen „der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss“. Weiters heißt es: „Behinderung entsteht, wenn Menschen mit Beeinträchtigungen auf einstellungs- und umweltbedingte Barrieren stoßen, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ hindern.

Den gesamten Text der Konvention können Sie beispielsweise in der BIZEPS-Broschüre „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ nachlesen.

Österreich

Am 30. März 2007 unterzeichnete Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie trat am 3. Mai 2008 völkerrechtlich in Kraft (Zeitplan). Österreich ratifizierte die Konvention am 9. Juli 2008 und sie trat für uns am 26. Oktober 2008 in Kraft (gleichzeitig mit der Novelle des Bundesbehindertengesetzes).

Die UN-Konvention wurde in Österreich 2008 auch als Gesetz veröffentlicht: BGBl. III Nr. 155/2008. Im Juni 2016 wurde die UN-Konvention mit einer fehlerbereinigten Übersetzung BGBl. III Nr. 105/2016 nochmals kundgemacht. Es waren inhaltliche Fehler der ersten Übersetzung ausgebessert worden.

Österreichs Bundesregierung beschloss im Jahr 2012 einen Nationalen Aktionsplan.

Monitoringausschuss

Es wurde ein unabhängiger Monitoringausschuss eingerichtet. 

Auf den Seiten des Monitoringausschusses finden Sie den Konventionstext auch in leichter Sprache.

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