WKÖ-Gleißner: Mehr Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung schaffen

Besonderer Kündigungsschutz kontraproduktiv

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„Wir brauchen mehr Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen“, fordert Rolf Gleißner, Sozialrechts-Experte der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Seit rund einem Jahr ist im Sozialministerium eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behindertengeinstellungsgesetzes aktiv, in der sowohl Behindertenverbände als auch Sozialpartner mitarbeiten. Aus Sicht der Wirtschaft wäre eine moderate Erhöhung der Ausgleichstaxe nur dann akzeptabel, „wenn gleichzeitig der besondere Kündigungsschutz für Behinderte abgeschafft oder zumindest ausgesetzt wird.“

Dieser Kündigungsschutz ist kontraproduktiv, denn er verhindert, dass Betriebe mehr Menschen mit Behinderung einstellen, zeigt sich Gleißner überzeugt. Gerade in Zeiten unsicherer Konjunktur sind die Unternehmen bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Behinderung vorsichtig, weil die Beendigung des Dienstverhältnisses etwa bei Auftragseinbrüchen oder Fehlverhalten nur sehr schwer möglich ist.

Klein- und Mittelbetriebe sollten von einer allfälligen Erhöhung der Ausgleichstaxe nicht betroffen sein. Mehreinnahmen aus der Ausgleichstaxe sollten in maßgeschneiderte Vermittlungs- und Qualifizierungsmaßnahmen fließen, die Menschen mit Behinderung jobfit machen, so Gleißner.

Überhaupt sollten Betriebe nicht nur belastet, sondern belohnt werden, etwa wenn sie ihre Einstellungspflicht überfüllen oder im Fall von Kleinbetrieben freiwillig Menschen mit Behinderung einstellen. Schließlich gibt es auch Tausende Selbständige mit Behinderung, die ebenso unterstützt werden müssen wie betroffene Arbeitnehmer. „Mit einem intelligenten Mix an Anreizen erreichen wir viel mehr als mit starren Kündigungsverboten und Mehrbelastungen“, ist Gleißner überzeugt.

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