WKÖ-Gleißner: „Wirtschaft beschäftigt bereits 100.000 Menschen mit Behinderungen“

Wirtschaft unterstützt Job-Initiative von Career Moves - Problembereiche seien Kündigungsschutz, Leistungsanforderungen und fehlende Bewerbungen

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Die Online-Jobplattform Career Moves führt eine Kennzeichnung von Jobs für Menschen mit Behinderung auf ihrer Homepage ein. Die Wirtschaftskammer (WKÖ) ist Partner dieser Initiative, wie Rolf Gleißner, stellvertretender Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der WKÖ betont: „Initiativen wie Career Moves zeigen: Es gibt zahlreiche vorbildliche Betriebe, die behinderten Menschen einen Berufseinstieg ermöglichen. Die Anstellung von behinderten Menschen rechnet sich, weshalb bereits viele Betriebe das Potential dieser Arbeitnehmer nutzen.“

Schon jetzt beschäftigen Österreichs Unternehmen über 100.000 Personen mit Behinderungen. Gleißner berichtet von unzähligen Klein- und Mittelbetriebe, die behinderte Menschen anstellen, obwohl sie weniger als 25 Arbeitnehmer beschäftigen und daher gesetzlich nicht verpflichtet sind, sie einzustellen.

Gleißner schlägt auch kritische Töne an: „Wir müssen die Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen neu denken und Barrieren beim Zugang zum Arbeitsmarkt weiter abbauen.“ Als Problembereiche ortet Gleißner den Kündigungsschutz, Leistungsanforderungen und fehlende Bewerbungen. Besonders der Kündigungsschutz verhindere die Anstellung von behinderten Menschen, was auch von Behindertenvertretern kritisiert werde.

Die Wirtschaft begrüßt daher die Aussetzung des Kündigungsschutzes für vier Jahre, lehnt aber Ausnahmen ab, die die Rechtsunsicherheit fortschreiben: „Unternehmen, die behinderte Menschen während wirtschaftlich schwieriger Zeiten beschäftigen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie ihre behinderten Mitarbeiter unter allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt“, unterstreicht der Experte.

Es gebe derzeit in nahezu allen Bundesländern ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen der Anzahl, der auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden begünstigten behinderten Personen und der von Arbeitgebern zu erfüllenden Pflichtzahlen. „Es können einstellungspflichtige Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, was gleichzeitig bedeutet, dass viele Unternehmen Ausgleichstaxen bezahlen müssen, obwohl sie bereit wären, behinderte Menschen zu beschäftigen“, betont Gleißner.

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0 Kommentare

  • @anonymous prattein: Vollinhaltliche Zustimmung! Ich mag Ihren Humor, Seelenverwandtschaft; man kann gewissen Elementen nur so begegnen, leider ist aber auch das net ausschließlich Humor, denn hin und wieder, hoffentlich nicht all zu häufig, die traurige Realität!! !

  • Von der Stabstelle Presse der WKO (Herr Mag. Andreas Csar) erhielt ich folgende ergänzende Infos: „Der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen hat in der Vergangenheit die Anstellung von behinderten Menschen verhindert, was auch von den Behindertenvertretern zu Recht kritisiert wurde. Die Wirtschaft begrüßt daher die Aussetzung des Kündigungsschutzes für vier Jahre (Begünstigte behinderte Menschen, die ab dem Jahr 2011 neu eingestellt werden, können innerhalb der ersten vier Jahre unter den allgemeinen Voraussetzungen gekündigt werden), lehnt aber die – leider wieder vorgesehenen – Ausnahmen ab, die die Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten prolongieren. Unternehmen, die behinderte Menschen auch während wirtschaftlich schwieriger Zeiten beschäftigen, dürfen nicht dadurch bestraft werden, dass sie die behinderten Mitarbeiter unter allen Umständen behalten müssen. Dies verzerrt die Chancengleichheit behinderter Menschen am Arbeitsmarkt.“

    Mein Fazit: War früher die Ausrede der Kündigungsschutz ist es jetzt die Unsicherheit über das Ende des Kündigungsschutzes. Irgendwas findet sich halt immer.
    Ich finde Reinhard Schmitt hat recht, wenn er 1.500 Euro Ausgleichstaxe fordert.

  • Human Resources Mensch: „Du Chef, wir sollten einen begünstigt Behinderten einstellen! Wie wär es denn mit einem Praktikanten, der die Post erledigt und Copyjobs übernimmt und Kaffee kocht!“

    Chef: „Gekauft.“

  • Im Jahr 2010 waren 35,2% der arbeitsfähigen und arbeitswilligen begünstigten Behinderten ohne Beschäftigung.
    Bei 61.363 beschäftigten begünstigten Behinderten wurde in diesem Jahr in 19 Fällen durch den Behindertenausschuss keine Zustimmung zu einer Kündigung erteilt. Das sind 0,03% bezogen auf die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse.
    Die Ausgleichstaxen, die von den Betrieben gezahlt werden, gehen zum allergrößten Teil in Form von Förderungen wieder an die Wirtschaft.
    Bei einer Ausgleichstaxe etwa in Höhe von € 1.500,00 monatlich wäre der Anreiz für die Betriebe groß genug, diese Betriebskosten einzusparen. Die dadurch entstehende Nachfrage nach begünstigten Behinderten auf dem Arbeitsmarkt könnte dazu führen, dass der Kündigungsschutz in der heutigen (ohnehin schon stark reduzierten Form) überdacht werden kann.

  • Es war leider zu erwarten, daß nach der Lockerung des Kündigungsschutzes ein neues Argument seitens der Wirtschaft kommt, das uns klar macht, warum das alles für die Wirtschaft so schwierig ist ….

    Wann werden wir es endlich schaffen, in eine ehrliche und lösungsorientierte Diskussion einzusteigen, die die Probleme wirklich beim Namen nennt ?

  • Schöne heile Welt! So viele Arbeitsplätze für behinderte Menschen, so viele Unternehmen die behinderte Menschen verzweifelt als Arbeitskräfte suchen und keine finden und – ach wie arm – ungerechterweise Ausgleichstaxe bezahlen müssen!
    Die verzweifelte Suche hält sich offensichtlich in Grenzen, denn im 2. Quartal 2011 gibt es immerhin 34.681 vorgemerkte arbeitslose Menschen mit Behinderung!

  • Wenn ich mir die Sponsoren ansehe, weiß ich was ich davon halten soll – …