Temporäre Pavillons des Parlaments am Heldenplatz mit Auszügen der Bundesverfassung

Temporäre Pavillons des Parlament am Heldenplatz mit Texten der Bundesverfassung (u.a. Artikel 7 und 8)
BIZEPS

Am Heldenplatz stehen nun die temporären Pavillons für das Parlament, weil dieses saniert werden muss. Außen ist eine Reihe von Bestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung abgedruckt.

Das Bild zeigt die schwarzen Pavillons aus der Ferne (mit der Hofburg im Hintergrund). Zu sehen sind jene Zitate aus der Bundesverfassung, die für Menschen mit Behinderungen besonders wichtig sind:

  • Aus Artikel 7: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • Aus Artikel 8: „Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.“

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