Dieses Bild lässt uns ratlos zurück.
Wir würden die Tafeln so deuten, dass hier nur mit einem Elektroauto geparkt werden darf, wenn auch ein Behindertenparkausweis im Auto liegt. Abgesehen davon, dass die Ladestation im Rollstuhl gar nicht erreichbar ist.
Es könnte aber auch ein Entweder-oder gemeint sein. Also entweder Strom laden für 60 Minuten oder mit einem Behindertenparkausweis parken.
Wie verstehen Sie dieses Bild?
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Klaudia Karoliny,
10.08.2021, 12:55
Ich glaube, dass die Antwort von Herrn Klaus Krisch Gültigkeit hat. Jedenfalls eine unglückliche Lösung, die nicht nur präzesiert, sondern auch geändert gehört. Entweder Behindertenparkplatz oder Ladestation – dann aber bitte barrierefrei!
Klaus Krisch,
09.08.2021, 12:39
Nachdem auf der Zusatztafel das Wort „und “ steht, gilt dieses Halteverbot für alle Kfz, außer jene, die einen Ausweis gemäß 29b StVO besitzen, egal ob elektrisch oder konventionell betrieben werden.
Jener, der einen Ausweis und einen Ekektrowagen hat, kann dort aufladen. Alle anderen mit Ausweis können dort parken. Blöde Lösung der zuständigen Gemeinde. Tja.
Markus Ladstätter
09.08.2021, 13:02
Könnte es nicht auch so gedeutet werden? Halteverbot außer für Fahrer:innen „zum Laden bis 60 Minuten“ und Fahrer:innen mit „§29b Parkausweis“? Also als Aufzählung zu verstehen. So wie es bei Fahrverboten, „ausgenommen Busse und Taxis“ ist. Da gilt es ja auch nicht nur für Bustaxis. :)
Ganz klar finde ich es nicht.
David K.
09.08.2021, 16:37
Sehe das, offen gestanden, gänzlich anders. Würde Ihre Argumentation schlüssig sein, ergäbe der gesamte Verweis auf die Elektrofahrzeuge keinerlei Sinn und würde sich gewissermaßen selbst ad absurdum führen. In diesem Fall bin ich mir recht sicher, dass das „und“ im Sinne der Behörde, die das Verkehrszeichen an Ort und Stelle anbringen hat lassen, als „entweder/oder“ zu verstehen ist.
Zweifellos ist das aber sehr unglücklich gestaltet/formuliert und bedürfte wohl einer Überarbeitung bzw. Präzisierung.
Heinz Gutschner,
09.08.2021, 10:42
Zu unbestimmt 🙄