
Das Bild wurde auf einer Wanderung am Röcksee in der Steiermark aufgenommen und zeigt einen Teil der Badeordnung, welche am Eingang befestigt war. „Die Benützung der See steht grundsetzlich jedermann frei. Kinder unter 6 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden und ekelerregenden Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene oder Personen, deren Besuch aus sonstigen Gründen bedenklich erscheint.“ steht darauf geschrieben. Ist eine solche Badeordnung 2010 zeitgemäß?
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