
Dieses Bild aus den Salzachauen in Salzburg zeigt den Radparkplatz in der Weitwörther Au. Ab hier geht es nur noch zu Fuß weiter. Aufgrund des Fotos könnte man annehmen, dass hier auch Rollstühle geparkt werden müssen. Wir waren kurzzeitig irritiert, aber es handelt sich natürlich um Parkplätze für Autos. Bis hier hin darf man mit einem Parkausweis § 29b StVO fahren.
Vielen Dank an Clemens Scharl für dieses Foto!
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