
„Nachdem in den vergangenen Jahren sich einige Verkehrsverbünde weigerten große Elektrorollstühle und Behindertenscooter mitzunehmen, kam es in Deutschland in manchen Bundesländern zur Verordnung, dass für die Mitnahme eines E-Rollstuhls/Scooter die Zulassung zur Mitnahme seitens des Herstellers gewährleistet sein muss„, berichtete der BIZEPS-Leser Andreas Pöschek und schickte uns ein Bild von einem Bus aus Hamburg mit entsprechendem Aufkleber.
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