Für blinde Menschen können unerwartete Hindernisse zum Problem werden.
Unser Leser Wolfgang Kremser zeigt uns dieses Bild.
Oberhalb eines Anmeldekästchens mit akustischen und taktilen Signalen ist ein Straßenverkehrszeichen montiert. Es befindet sich in Wien auf der Haltestelleninsel der Straßenbahninie 18, Station Viehmarktgasse in Fahrtrichtung Schlachthausgasse.
Er weist uns auf die Straßenverkehrsordnung hin, die besagt: „Der Abstand zwischen dem unteren Rand eines Straßenverkehrszeichens und einer für den Fußgängerverkehr bestimmten Fläche darf bei Anbringung auf einer solchen Fläche nur in Ausnahmefällen weniger als 2,20 m betragen.“
Auch wenn die Straßenverkehrsordnung in Ausnahmefällen auch weniger als 2,20 m Höhe erlaubt, dieser Fall ist damit hoffentlich nicht gemeint.
Im Detailbild sieht man auch, dass der Kopf von Herrn Kremser genau in Höhe eines Scharniers der Tafel ist. Hier besteht akute Verletzungsgefahr.
Vielen Dank an unseren Leser Wolfgang Kremser für dieses Foto!
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