Grundrecht auf menschenwürdigen Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung gefährdet - Caritasdirektor Michael Landau gegen Enthebung der Bundes-und Landswohnbaugesellschaften aus der Gemeinnützigkeit
„Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern ein Grundrecht,“ so Caritasdirektor Michael Landau heute bei einer Pressekonferenz des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen. Dieses Grundrecht auf menschenwürdigen Wohnraum sieht Landau durch die „Enthebung“ der Bundes- und Landeswohnbaugesellschaften“ aus der Gemeinnützigkeit als gefährdet.
Die Caritas erlebe täglich, erläuterte Landau, wie wesentlich ein ausreichend vorhandenes Angebot von Wohnraum – der leistbar ist – für eine stabile Lebensgestaltung ist. Viele der Menschen, die von der Caritas unterstützt werden haben keinen privaten Wohnraum mehr, oder können sich ihre Wohnung kaum leisten. Für den Bereich der Caritas Inländerberatung gesprochen: Jeder zehnte Haushalt ist von Wohnungsverlust akut bedroht oder hat die Delogierung bereits hinter sich.
Landau: „Genossenschaftlicher bzw. gemeinnütziger Wohnbau als Art des Solidarausgleiches hat noch immer Berechtigung und ist nicht überholt.“ Das Prinzip – in Form einer Genossenschaft, d.h. ohne Gewinnmaximierung für einzelne Personen oder Gesellschaften – ein elementares Bedürfnis, in diesem Fall leistbaren Wohnraum unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel zu befriedigen, hat sich sowohl aus historischer Sicht, aber auch aus ökonomischen Gründen nicht überholt.
Heute stellen sich gerade im gemeinnützigen Wohnbau neue Herausforderungen, betont der Caritasdirektor: „Heute sind wir damit konfrontiert, daß trotz eines breiten Wohlstandes auch in der Wohnversorgung ein integrativer Auftrag zu erfüllen ist:
- In der Integration von In- und Ausländern
- In Bezug auf das Zusammenwohnen verschiedener Einkommensschichten
- Und im Gemeinsamen Wohnen von Behinderten und Nichtbehinderten
Landau warnt: „Gelingt uns diese Integration nicht, so nehmen wir Segregation und Ghettobildung entlang von ethnischen Vierteln, armen und reichen Wohngegenden und Einkommensgrenzen in Kauf. Deren sozialpolitische Folgewirkungen sind dann nicht mehr in den Griff zu bekommen.“ Für den Caritasdirektor ist es eine Tatsache, daß nur ein kleiner Teil der Bevölkerung finanziell in der Lage ist, sich ohne jede öffentliche Unterstützung Wohnraum zu beschaffen.
Es spricht daher vieles dafür, die Rechtsform der Gemeinnützigkeit, des genossenschaftlichen Prinzips, im Wohnbau beizubehalten. Die gesetzlichen Vorgaben (WGG-Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) der ökonomischen Selbstbeschränkung von gemeinnützigen Bauträgern zugunsten der Mieter sind ein unverzichtbarer Beitrag dazu, daß dauerhaft leistbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung geschaffen bzw. erhalten werden kann.
„Einmal mehr ist hier die Politik besonders gefordert. Es gilt der kurzatmigen Versuchung zu widerstehen, soziale Fragen der Ökonomie und dem Markt unterzuordnen,“ sieht Landau die Verantwortung für die Regierung. Und meint grundsätzlich:“Ich bin davon überzeugt, daß sozialpolitische Verantwortungen neu zu klären und vielleicht auch wiederzuentdecken sind. Mit anderen Worten: Welche sozialen Mindeststandards sollen in unserem Land jedenfalls außer Streit gestellt werden? Wie weit soll die Verantwortung des Staates gehen und wo werden klare Grenzen gesetzt?
Inhaltlicher Gestaltungswille ist gefragt, gerade um die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Es geht um das Zusammenleben von Menschen, weil Österreich für mich einfach mehr ist, als ein bloßer Wirtschaftsstandort und weil Menschen mehr sind, als „Kostenfaktoren auf Beinen“.