Wr. Monitoringstelle empfiehlt: Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderung ermöglichen

Erste Empfehlung zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wien.

Ortschild mit Aufdruck Wien
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Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht in Art. 33 Abs. 2 vor, dass die Vertragsstaaten innerstaatliche Mechanismen zur Überwachung der Umsetzung einrichten.

Neben dem Bundes-Monitoringausschuss, der bereits seit Jahren Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes überwacht, gibt es für den Kompetenzbereich der Bundeshauptstadt die Wiener Monotoringstelle, die bei der Antidiskriminierungsstelle angesiedelt ist. Unter der Leitung des Wiener Bedienstetenschutzbeauftragten gehören dieser Stelle VertreterInnen von Menschen mit Behinderungen, von Menschenrechtsvereinen (etwa vom Klagsverband) und wissenschaftlichen Einrichtungen an.

Die Monitoringstelle hat nun ihre erste Empfehlung zum Thema „Persönliche Assistenz“ veröffentlicht.

Die Monitoringstelle erinnert daran, dass bereits in Art. 1 der Konvention festgeschrieben ist, dass es Zweck dieses Übereinkommens ist, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu unterstützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Persönliche Assistenz wird in Wien nach den Richtlinien des Fonds Soziales Wien nur bestimmten Menschen mit körperlichen Behinderungen gewährt. Viele Menschen mit einer Behinderung erhalten daher keine persönliche Assistenz. Darin sieht die Wiener Monitoringstelle eine klare Verletzung der UN-Konvention.

Die Empfehlung lautet daher auszugsweise:

„Es müssen die rechtlichen Bedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderungen ungehindert in den Genuss von persönlicher Assistenz kommen können.

Persönliche Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für:

  • Menschen mit Taubblindheit
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit psychosozialen Einschränkungen
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie
  • Menschen im gesetzlichen Pensions-Alter.“

Die ganze Empfehlung können Sie hier herunterladen.

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