Die notwendige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Wiener Sozialstadträtin kein Argument - Gespräch mit Blindenorganisation wurde verweigert - stattdessen kam ihre abweisende Stellungnahme schriftlich.
Im September 2014 forderte der Blinden- und Sehbehindertenverband (BSVÖ) zusammen mit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs eine Ausweitung der geltenden Regeln für Persönliche Assistenz in Wien auf blinde und sehbehinderte Personen.
„Es ist unverständlich, warum sehbehinderte und blinde Personen in Wien Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) bekommen, aber keine außerhalb des Arbeitsplatzes“, hielt Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, damals in einer Aussendung fest.
„Blinde und sehbehinderte Menschen haben jedoch auch bei Erfüllung der Voraussetzungen keinen Anspruch auf diese Leistung“, kritisierte der BSVÖ und führte aus: „Eine Ausweitung auf diese Personengruppe wäre für den BSVÖ nicht nur aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention geboten, die in Artikel 19 die unabhängige und somit selbstbestimmte Lebensführung festschreibt.“
In Wien sind blinde und sehbehinderte Menschen derzeit ausgeschlossen, weil die Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) nur körperbehinderte Menschen als Zielgruppe festschreibt.
Das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien steht somit im Widerspruch zur gegenwärtigen Situation. Im § 14 des Gesetzes heißt es nämlich: „Persönliche Assistenz soll Menschen mit Behinderung in die Lage versetzen, in einem Privathaushalt ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen.“
„Es ist unverständlich, warum sehbehinderte und blinde Personen in Wien Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bekommen, aber keine außerhalb des Arbeitsplatzes“, so Präsident Wolf.
Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) vehement dagegen
Mehrfache Versuche des BSVÖ einen Termin mit der zuständigen Wiener Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely (SPÖ) zu erhalten schlugen fehl. Ein Gesprächstermin wurde seitens des Stadtratsbüros nicht ermöglicht. Stattdessen übersandte die Stadträtin am 12. Dezember 2014 ein Schreiben an BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf (Gla/Hoc – 1734761/14). Darin heißt es u.a.:
„Diesen Menschen steht, unabhängig davon, ebenso das Pflegegeld zur Abdeckung entstehender Kosten für Persönliche Assistenz im Privatbereich zur Verfügung. Bezugnehmend auf Ihre Argumentation, dass eine Ausweitung der PGE um jene Menschen, die wegen ihrer Sinnesbehinderung PAA erhalten, in ihrer Anzahl überschaubar wäre, muss ich jedoch anmerken, dass eine persönliche Assistenz im Privatbereich für alle blinden Menschen und alle Menschen mit starker Sehbehinderung in Wien zur Verfügung stehen müsste, und nicht nur für jene, die im Erwerbsleben bzw. in einer Ausbildung stehen. Die Anzahl dieser Menschen liegt daher deutlich höher.“
Nun liegt es also schriftlich vor: Die Sozialstadträtin ist gegen Persönliche Assistenz für sehbehinderte und blinde Menschen; und dies obwohl das Wiener Chancengleichheitsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention diese Unterstützungsleitung einfordern.