Würde am Ende des Lebens – Jarolim: Empfehlungen der Bioethikkommission ernsthaft diskutieren

Königsberger-Ludwig/Kucharowits: Verankerung der Strafbestimmungen zu Sterbehilfe in der Verfassung unsachlich

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„Die Bioethikkommission ist hochrangig besetzt, ihre Mitglieder sind höchstqualifiziert und leisten ausgezeichnete Arbeit. Ein so sensibles Thema wie Sterben in Würde mit NS-Gedankengut in Zusammenhang zu bringen, ist auf das Schärfste zurückzuweisen. Wer so argumentiert, läuft Gefahr, den Nationalsozialismus zu verharmlosen“, so SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zu Aussagen aus der ÖVP.

Eine polemische Diskussion sei bei diesem Thema unangebracht – „Im Gegenteil: Wir sollten die Empfehlungen der Kommission ernsthaft diskutieren“, fordern Jarolim sowie SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Katharina Kucharowits und Ulrike Königsberger-Ludwig, SPÖ-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung. Alle drei SPÖ-Abgeordneten sind auch Mitglieder der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“.

„Die Ängste von BürgerInnen vor einem leidvollen Sterben sind jedenfalls ernst zu nehmen und dürfen nicht mit fragwürdigen historischen Vergleichen abgetan werden“, betonen die SPÖ-Abgeordneten. Deshalb sollten die Empfehlungen der Bioethikkommission, dass Angehörige in emotionalen Grenzsituationen nicht mit dem Strafrecht konfrontiert werden, wenn sie ihre todkranken Angehörigen bei einem selbstgewählten Weg unterstützen, jedenfalls beraten und gründlich durchdacht werden.

„Würde am Ende des Lebens bedeutetet, schmerzfrei und in guter Umgebung zu sterben, sowie selbstbestimmt letzte Entscheidungen über das eigene Leben treffen zu können“, so Jarolim, Königsberger-Ludwig und Kucharowits. Deshalb müsse der Zugang zu Hospiz- und Palliativversorgung – speziell auch für Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Bedürfnissen – bundesweit sichergestellt werden. Außerdem müssen Instrumente wie die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht der Bevölkerung besser bekannt und einfacher zugänglich gemacht werden.

Eine Verankerung der Sterbehilfe in der Verfassung lehnt die SPÖ ab – „damit sind wir auch einig mit fast allen ExpertInnen der Enquete-Kommission, die das ebenfalls als nicht sachgerecht beurteilen; einzelne Strafgesetze haben in der Verfassung nichts verloren und ein Nachdenkverbot in diesem Bereich soll es nicht geben“, so Jarolim, Königsberger-Ludwig und Kucharowits.

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