„Die umfassende und barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in sämtlichen Bereichen des täglichen Lebens ist die zentrale behindertenpolitische Zielsetzung meines Hauses“, erklärt Sozialministerin Brigitte Zarfl anlässlich des "Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung".
2019 wurde mit der Schaffung einer neuen Inklusionsförderung, die die Neuaufnahme von begünstigten Behinderten in Unternehmen für ein Jahr mit 30% des Bruttolohns unterstützt, ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt.
Ebenso ein Schritt in diese Richtung ist der Ausbau der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz, die jetzt auch bei geringfügiger Beschäftigung für die Dauer von einem Jahr in Anspruch genommen werden kann. Dadurch soll es zu einer weiteren Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen kommen.
Frauen mit Behinderung werden verstärkt unterstützt
Insbesondere für Frauen mit Behinderungen bedarf es in vielen Bereichen spezieller Maßnahmen um die berufliche Teilhabe zu verbessern.
„Die Vorgabe der Arbeitsmarktpolitischen Ziele des AMS berücksichtigen Frauen überproportional bei den Förderungen. In Kombination mit der eigenen AMS-Zielgruppe „Menschen mit Behinderungen“ können damit insbesondere Frauen mit Behinderungen individuell unterstützt werden. Im Bereich der Lohnförderungen werden wir eine erhöhte Förderung für Unternehmen bei der Beschäftigung von begünstigten Frauen gewähren“, zeigt sich Ministerin Brigitte Zarfl erfreut.
Verstärkte Lehrausbildung in integrativen Betrieben
In acht integrativen Betrieben in Österreich wurde im Herbst 2015 mit dem Start der „IBL – Integrative Betriebe Lehrausbildung“ eine neue Schwerpunktsetzung vorgenommen. Menschen mit Behinderungen wird damit ein Zugang zu einer hochwertigen beruflichen Ausbildung mit einem formalen Abschluss ermöglicht. Bis zum Jahr 2021 ist eine weitere Aufstockung der Lehrausbildungsplätze von 90 auf 130 Plätze geplant.
„Somit bauen die integrativen Betriebe ihre Rolle als verlässlicher Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen und kompetenter Partner der Wirtschaft weiter aus“, ist die Ministerin überzeugt.
Neuer Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung kommt
Besondere Bedeutung kommt der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu. Die Bundesregierung hat nach Befassung des Bundesbehindertenbeirates den derzeit gültigen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
So ist sichergestellt, dass ausreichend Zeit für die Erstellung des neuen Aktionsplans zur Verfügung steht. Dieser wird unter intensiver Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen erstellt.
„Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem neuen Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung weitere Schritte setzen werden, um die Rahmenbedingungen für eine aktive Behindertenpolitik für die nächsten Jahre zu verbessern“, so die Ministerin abschließend.