Die Zivilgesellschaft fordert anlässlich der bevorstehenden Ernennung einer neuen Volksanwältin eine Reform des Bestellverfahrens, um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken.
Anlässlich der bevorstehenden Ernennung der neuen Volksanwältin Elisabeth Schwetz am 20. November 2024 fordern Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, darunter auch Amnesty International Österreich und BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, erneut eine umfassende Reform des Ernennungsverfahrens. Presseberichte belegen die breite Zustimmung für diese Forderungen.
Die Zivilgesellschaft fordert anlässlich der bevorstehenden Ernennung einer neuen Volksanwältin eine Reform des Bestellverfahrens, um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken.
Zentral sind öffentliche Ausschreibungen, Diversität der Bewerber:innen, Beteiligung der Zivilgesellschaft sowie transparente und objektive Auswahlkriterien.
Internationale Kritik, darunter Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats (2021) und der Global Alliance for National Human Rights Institutions (2022), betont ebenfalls Reformbedarf. Trotz Annahme dieser Empfehlungen durch die österreichische Regierung wurden bisher keine strukturellen Änderungen umgesetzt. Die Reform soll im Regierungsprogramm verankert werden.
Siehe: ORF, Die Presse
Reform des Bestellverfahrens – Forderungen im Detail
Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken, fordern die Unterzeichnenden (Amnesty International Österreich, asylkoordination österreich, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Caritas Österreich, Diakonie Österreich, epicenter.works, Netzwerk Kinderrechte Österreich, Österreichische Liga für Menschenrechte, Philipp Sonderegger, SOS Mitmensch, Verein Projekt Integrationshaus und ZARA) folgende Reformen:
1. Breite und öffentliche Ausschreibung der Position – Neubesetzungen der Volksanwaltschaft müssen öffentlich ausgeschrieben werden, um ein breites Feld an qualifizierten Kandidat*innen zu erreichen.
2. Diversität der Kandidat*innen – Bei der Ausschreibung und Auswahl sollen Kandidat*innen aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft und mit verschiedenen Bildungs- und Berufshintergründen berücksichtigt werden.
3. Konsultation und Beteiligung der Zivilgesellschaft – Eine umfassende Konsultation und Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft am Auswahl- und Ernennungsverfahren ist sicherzustellen.
4. Transparente und objektive Auswahlkriterien – Die Auswahl und Ernennung müssen auf vorher festgelegten, objektiven und transparenten Kriterien basieren, um Fairness zu gewährleisten.