„Zuckerbrot und Peitsche“

Regierungsprogramm ist für Menschen mit Behinderungen unzureichend

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Das neue Regierungsprogramm des Kabinetts Schüssel II liegt vor – für die ÖAR finden sich darin unter dem behindertenpolitischen Aspekt betrachtet höchst unterschiedlich zu bewertende Vorhaben. „Es ist das Gefühl von Zuckerbrot und Peitsche“, bringt es Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR, auf den Punkt.

Ausgesprochen positiv ist zu sehen, dass den Anliegen behinderter Menschen ein eigenes Kapitel gewidmet wird und etwa die Förderung der Beschäftigung von behinderten Menschen explizit hervorgehoben wird. Das Erkennen der Notwendigkeit der Erarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen war eine von der ÖAR und dem „Forum Gleichstellung“ immer wieder eingebrachte Forderung, die nun erfreulicherweise im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde.

Allerdings gibt es eine Reihe von Vorhaben, die behindertenpolitisch als ziemlich bedenklich zu sehen sind bzw. überhaupt fehlen. Völlig ignoriert wurde erneut die längst fällige Valorisierung des Pflegegeldes. Ebenso bedenklich stimmt die Formulierung „… Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache ….“ anstatt dass hier das klare Bekenntnis der Anerkennung der Gebärdensprache als eigene, offizielle Sprache gesetzt wurde.

Im Kapitel „Justiz“ ist vorgesehen, dass es eine „rechtsstaatlich geregelte Möglichkeit zur medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten, die nicht einsichtig sind“ geben soll: Höchst hinterfragenswert ist für die ÖAR, warum diese explizite Nennung so getroffen wurde.

Ebenfalls im Kapitel Justiz findet sich das Thema „Urheberrecht“: zwar wird hier die Umsetzung der EU-Inforichtlinie zum Urheberrecht gefordert, nicht erwähnt sind jedoch die Verwertungsrechte für Menschen mit Behinderungen.

Die Integrationsausweitung in Schulen ist nicht einmal angedacht, ebenso sind keine Verbesserungen erwähnt. Die von Elterninitiativen geforderte gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusiven Unterricht an allen Schulen der Grundschule sowie der Sekundarstufen I und II – einschließlich Volksschulen und Polytechnischen Schulen – mit Möglichkeit zur Teilqualifizierung sowie die erforderlichen personellen und materiellen Unterstützungen müssen zur Verfügung stehen, sonst droht der Schulintegration das „Aus“.

„Das Gleichstellungsgesetz ist einer der zentralen Punkte, auf dessen Verwirklichung die Behindertenverbände dringen werden,“ resümiert Eduard Riha abschließend.

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