Zürich: Kantonsverfassung ohne Anerkennung der Gebärdensprache

Die Kantonsverfassung Zürichs vom 18. April 1869 soll einer Totalrevision unterzogen werden. Der Verfassungsrat in Zürich hat sich am 25. Juni 2004 mit der Überarbeitung befasst. Die Aufnahme der Gebärdensprache wurde knapp abgelehnt.

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Lange wurde diskutiert, ob in die neue Kantonsverfassung ein Gottesbezug aufgenommen werden soll. Sowohl „im Vertrauen auf Gott“ und „Schöpfer“ wurden abgelehnt und es wurde „in Verantwortung gegenüber der Schöpfung“ beschlossen.

Bei den Grundrechten und den Sozialzielen genügte dem Verfassungsrat ein Verweis auf die Bundesverfassung.

„Heftig gerungen wurde in der Folge um die Verankerung der Gebärdensprache in der Verfassung“, berichtet die Neue Zürcher Zeitung.

„Die Erwähnung im Grundrechtskatalog würde die Benachteiligung von Menschen mit dieser speziellen Kommunikationsform verringern und dazu beitragen, dass das enorme Informationsdefizit der Gehörlosen allmählich aufgeholt werden könnte“, rief ein Zusammenschluss von Gehörlosenorganisationen und Personen zur Aufnahme der Gebärdensprache in einem Schreiben an die Mitglieder des Verfassungsrates des Kantons Zürich auf.

FDP und Regierungsrat Notter setzten sich mit der Argumentation durch, die Gebärdensprache sei Teil der in der Bundesverfassung garantierten Sprachenfreiheit und eine explizite Erwähnung daher nicht nötig.

Der Satz „Die Sprachenfreiheit umfasst auch die Gebärdensprache“ wurde gestrichen, weil der Verfassungsrat in Zürich den diesbezüglichen Antrag knapp mit 47 zu 46 Stimmen ablehnte.

Dieser Entscheid löste bei einem Teil der Ratslinken und den Besuchern – darunter auch 25 gehörlose Menschen – große Enttäuschung aus. Sie fassten die Ablehnung nicht als Verzicht auf die zusätzliche Erwähnung eines bereits bestehenden Gesetzes auf, sondern als Geringschätzung gegenüber gehörlosen Menschen, berichtet der „Tages-Anzeiger“.

Thea Mauchle – Mitglied des Verfassungsrates für die Sozialdemokratische Fraktion und Rollstuhlfahrerin – machte sich vergebens für die Aufnahme der Gebärdensprache stark. „Die jahrzehntelange Sturheit und Besserwisserei der Hörenden haben unterdessen in der Schweiz zu einem empörenden Bildungs- und Informationsdefizit bei Gehörlosen geführt“, zeigt sich Mauchle verärgert.

Der vorliegende Text soll nun dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

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