Zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

In den letzten Wochen und Tagen wurde das Wahlrecht von Menschen mit Behinderung wiederholt in Frage gestellt und versucht dessen Reichweite einzuschränken.

Schild: Zum Wahllokal
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Anstatt die genauen Aussagen zu wiederholen, sollte die Bedeutung der politischen Teilhabe betont werden und die Gesetzgebung effektiv genutzt werden.

Die Gewährung der Teilnahme am politischen Leben ist ein Grundrecht aller Menschen. Artikel 29 der UN Behindertenrechtskonvention stellt dahingehend klar, dass Menschen mit Behinderung wie alle anderen auch das Recht haben zu wählen und gewählt zu werden.

Um dieses Recht auch effektiv wahrnehmen zu können, müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. So müssen die Informationen und Wahllokale barrierefrei zugänglich sein und Hilfsmittel bereitgestellt werden, wie zum Beispiel Schablonen für Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung. Weiters hält Artikel 29 explizit fest, dass die Person sich im Bedarfsfall durch eine Person ihrer Wahl bei der Abgabe der Stimme unterstützen lassen kann.

Viele Länder lassen die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung, insbesondere Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, nur sehr eingeschränkt zu.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befasste sich in dem Fall Alajo Kiss v Hungary (App 38832/06, ECHR, 20 May 2010) mit der ungarischen Gesetzgebung, die Menschen unter Sachwalterschaft automatisch von Wahlen ausschloss. Der EGMR, der in seiner Begründung wesentlich zurückhaltender ist als die UN Behindertenrechtskonvention, stellte in diesem Fall eine Verletzung des Wahlrechtes fest.

Österreichische Gesetzeslage ist fortschrittlich

Die österreichische diesbezügliche Gesetzeslage ist hingegen sehr fortschrittlich. Das Recht zu wählen bleibt der Person immer erhalten, auch in Fällen einer umfassenden Sachwalterschaft.

Erst unlängst stellte der österreichische Verfassungsgerichtshof in diesem Zusammenhang fest, dass dieses Recht auch die Beantragung von Wahlkarten umfasst. Diese Entscheidung ist, wie auch die Gesetzgebung, im Sinne der Konvention, da das Wahlrecht ansonsten effektiv nicht ausübbar wäre.

Im Vorfeld der letzten Wahlen gab es verschiedene Informationsangebote für Menschen mit Behinderungen, unter anderem Fragerunden an PolitikerInnen zur Behindertenpolitik ihrer Parteien, oder Infomaterialien in barrierefreier Sprache. Diese Angebote wurden gut aufgenommen.

Das Recht zu wählen ist als aktive Teilhabe an der Gesellschaft ein wichtiges Grundrecht, das so effektiv genutzt werden kann.

Wahlrecht frei von Beeinflussungen

Natürlich ist es wichtig sicherzustellen, dass das Wahlrecht frei von Beeinflussungen und überlegt ausgeübt wird. Fragen wie zum Beispiel die der Beeinflussung in Pflegeheimen können und sollen daher bei begründetem Verdacht aufgeworfen werden. Die rechtliche Situation in Österreich ist gut und kann anderen Ländern als Vorbild präsentiert werden.

Es gibt klar noch Nachbesserungsbedarf in der Ausführung, sei es im Zugang zu Wahllokalen und der Zulassung von Unterstützungspersonen, sei es in der Verbreitung von unparteiischen, barrierefreien Informationen im Vorfeld.

Dies darf allerdings nicht als Grund genommen werden, dieses Recht zu verweigern. Vielmehr soll es Anlass zu konstruktiver Kritik und Verbesserungsvorschlägen sein. Nur so kann das Grundrecht auf politische Teilhabe realisiert werden.

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2 Kommentare

  • Als Rollstuhlfahrer bekommen sie in Salzburg vom zuständigen Amtsleiter des Magistrats Hr Schefbaumer Franz die Empfehlung, selbst dafür zu sorgen wie sie ins Wahllokal kommen. Liegt in Schriftform vor. Eine bodenlose Frechheit. 14 Tage nach der GR Wahl am 10.03.2019 in Salzburg konnte ich am 24.032019 wieder nicht an der Stichwahl teilnehmen. Nachdem ich schon eine 1/2 Stunde entwürdigend im Rollstuhl vor dem Wahllokal saß sollte ich noch einmal eine Stunde warten bis jemand kommt der mich hineinträgt. Eine unfassbare hochnäsige Arroganz gegenüber Behinderten. Leider keine Lobby die sich aufrichtet und Wahnsinn schreit. Die sind nämlich mit illegalen Wirtschaftsmigranten beschäftigt.

  • Der Beitrag des Abg,z,NR Herrn Marcus Franz in der NR-Sitzung zur Wahlverschiebung grenzte schon an die Entmündigung alle 65+ Personen und ist auf das schärfste abzulehnen. Wie auch immer wieder in der Sitzung Meinungen vertreten wurden, dass die
    Wahlkarte grundsätzlich zum Wahlschwindel missbraucht würde.