Zur Situation der „Sterbehilfe“ in Belgien

Am 1. November 2017 erschien im Kurier ein Artikel von Ingrid Steiner-Gashi unter dem Titel „Sterbehilfe: ‚Das ist nicht human, so zu leiden.'“

Flagge Belgien
Jessica Johnson

Steiner-Gassi berichtet in dem Kurier-Artikel über die Situation in Belgien, wo es seit 15 Jahren möglich ist, „Sterbehilfe“ in Anspruch zu nehmen.

„Banalisierung der Euthanasie“

Frau Steiner-Gashi verwebt unter anderem einen Bericht über die persönliche Geschichte eines 66jährigen Belgiers und seiner krebskranken Freundin mit Argumenten sowohl aus dem Lager der Euthanasie-Gegner, als auch aus dem Kreis der Euthanasie-Befürworter.

So verweist sie etwa auf die Kritik von Carine Brochier, Leiterin des Europäischen Bioethik-Instituts in Brüssel, die von einer „Banalisierung der Euthanasie“ spricht. Das Angebot schaffe die Nachfrage.

Carine Brochier betont, „dass es sehr wohl medizinische Möglichkeiten gebe, Schmerzen zu lindern und den Sterbenden auf ihrem Weg eines natürlichen Todes in Würde zu begleiten.“

„Die Freiheit, zu wählen“

Auf der anderen Seite kommt z.B. die Anwältin und Vorsitzende der „Gesellschaft für das Recht in Würde zu sterben“ Jacqueline Herremans zu Wort: „Das Ziel ist nicht die Euthanasie. Bis zum letzten Moment wird der Arzt immer wieder fragen: Ist das wirklich Ihr Wunsch? Der Patient muss immer selbst entscheiden, aber es geht um die Möglichkeit. Um die Freiheit, diese Möglichkeit zu wählen.“

Der 66jährigen Belgier, der von seiner krebskranken Freundin gefragt wird, wird zitiert: „Diese Entscheidung kann ich nicht für dich treffen. Aber was immer du wählst, ich werde für dich da sein.“

Alles unter Kontrolle?

Frau Steiner-Gashi verweist auf die strengen Kriterien und Kontrollen einer eigenen Euthanasie-Kommission. Doch sowohl in Belgien als auch in den Niederlanden gab und gibt es immer wieder Fälle, wo diese dennoch versagten. Wo z.B. an nicht mehr einwilligungsfähigen Menschen „Sterbehilfe“ geleistet wurde.

Einen Haken hat auch die persönliche Geschichte des Belgiers und seiner krebskranken Freundin. Der Ausspruch „Das ist nicht human, so zu leiden“ stammt von dem (gesunden) Belgier. Es ist zwar anzunehmen, dass seine Freundin unter sehr starken Schmerzen gelitten hatte, dennoch ist es die Bewertung von außen.

Seit 2014 ist in Belgien Euthanasie auch für Minderjährige möglich. Die Zahl von psychisch erkrankten Menschen, die Euthanasie in Anspruch nehmen, ist stark im Steigen. In den vergangenen 15 Jahren starben in Belgien insgesamt 15.000 Personen durch Euthanasie.

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2 Kommentare

  • Die Leidenden haben über Sterbehilfe zu entscheiden,
    nicht die PHARMAZUHÄLTER =(((((

  • Manche werden es eben nicht kapieren, dass Suizid keine Straftat ist und dass daher auch nichts dagegen spricht, sich helfen zu lassen. Ein Verbot beugt dem Missbrauch auch nicht vor, wie wir aus Heim- und Pflegeskandalen ja zu genüge mitbekommen mussten. Eine Straftat bleibt die ungewollte Tötung auch in Belgien. Die Verfolgung der Täter gestaltet sich ziemlich ungustiös. Das Wegschauen bei den Schwächsten hat hier wie dort System, aber auch rechtstaatliche Gründe.
    Manche psychischen Erkrankungen sind nicht heilbar und am Ende leidet leider nicht die Krankheit, sondern der davon betroffene Mensch. Das gilt auch für Depressionen, wobei den Betroffenen in oberpaternalistischer Manier das Urteilsvermögen abgesprochen wird.
    Tatsache ist, dass trotz Verbotes der SH Menschen nicht optimal schmerzbehandelt werden, mit Einsamkeit leben müssen u.u. Was interessiert mich in so einer Situation, wie die Theorie der Gegner aussieht?
    Logischerweise ist, wenn bei tatsächlich oder vermeintlich Nichturteilsfähigen Diskussionsbedarf existiert, bei gesunden Menschen keine Diskussion gestattet. Ist wohl seine Privatsache, was jemand aus seinem Leben macht und ob er überhaupt etwas daraus macht. Die Euthanasiegegner übernehmen leider gerne die Sicht derer, die Kranke für hinfälliger als Gesunde erachten und führen den freiwilligen Tod dieser als Gegenargument an.