Ich werde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert, sagt der blinde Bausachverständige Dir. Dietmar Janoschek.
Der ehemalige Leistungs- und Rettungsschwimmer ist 1992 erblindet, geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft dem Schwimmen sehr gerne nach. Seit wenigen Jahren lebt er in Traun (OÖ), wo er ein Haus mit Pool gebaut hat. Da der Pool aber im Außenbereich liegt und mit 6 x 3 Metern relativ klein ist, beschloss Janoschek vor einem Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallenbad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können.
Seit Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum. „Die ersten beiden Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit, der mir alles gezeigt hat. Seit meinem 3. Besuch benötige ich keine Hilfe mehr, da ich alle meine Wege zum und im Badezentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“.
Sehr freute sich der blinde Sportler, der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5 und 3 Kilometer schwimmt, als er am 22.12. von seiner ebenfalls erblindeten Lebensgefährtin, eine Plastikkarte mit einem Guthaben von Euro 100,– für den Eintritt zum Badezentrum Traun geschenkt erhielt.
Beim 11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek an der Kassa aufgehalten, der Betriebsleiter des Badezentrums geholt und ihm von diesem erklärt, dass er aufgrund der Betriebsordnung, wonach Behinderte nur in Begleitung einer Person die mindestens 18 Jahre alt sei, das Badezentrum betreten dürfen. Alle Beteuerungen von Janoschek, dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch schon die letzten 8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung handle, halfen nichts. Der Betriebsleiter des Badezentrums Traun meinte: „ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung Dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden“. Anschließend musste der blinde Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen.
Dir. Dietmar Janoschek, der auch Präsident der Interessenvertretung freiraum-europa ist, die sich für die Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt, wird eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle beim Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen und hofft auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit er so wie auch bisher wieder ungehindert schwimmen gehen kann.
„Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit Behinderung sind mündig genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assistenz bzw. Begleitung zur Unterstützung benötigen und wann nicht. Die Behauptung nur weil jemand eine Behinderung hat, könnte er leichter Stürzen oder sich Verirren udgl., sind altmodische Vorurteile die im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen haben. Das eine Begleitperson bei allen Behinderten von vornhinein vorgeschrieben wird ist unfassbar und entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die nicht ständig irgendjemanden als Begleitung verfügbar haben und ich werde mir sicher nicht ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann zusieht wie ich ca. 3 Kilometer schwimme. Außerdem man stelle sich vor, diese Regelung wird immer Wort wörtlich genommen, so würde dies bedeuten, dass jedem fünften Badegast der Zutritt verweigert werden müsste. Allen Menschen mit Diabetes, Epilepsie, Hörgeräten, Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Kleinwüchsigen usw.“: führt der schockierte Dietmar Janoschek aus.