Zwangsanordnung einer Therapie unzulässig

Das Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZsL) gibt aus seiner Beratungspraxis im Rahmen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) regelmäßig Informationen an Ratsuchende weiter.

Richterhammer und deutsche Flagge
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Menschen mit seelischen und/oder psychischen Behinderungen hatten bei Beratungen der EUTB mitgeteilt, dass ihnen auferlegt wurde, eine Psychotherapie zu machen. Dies erfolgte zum Teil unter Androhung und Durchführung von Sanktionen von Seiten des Sozialamtes oder anderer Behörden.

Die zwangsweise Anordnung einer Therapie ist aber bereits 2010 für rechtswidrig erklärt worden, wie Christian Meyer von der EUTB des ZsL Nord in Kiel berichtet.

„Gemäß Beschluss des BVerfG vom 01.12.2010 ( Az.: 1BvR 1572/10) verletzt dies den Betroffenen in seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Denn ‚die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden‘ muss geschützt werden. Hierzu zähle auch der Schutz vor Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen. Des Weiteren bezweifelt das Gericht, dass eine zwangsweise angetretene Psychotherapie überhaupt Erfolg haben könne. Diese wichtige Entscheidung ist wohl noch nicht in allen Behörden gleichermaßen bekannt. Wir hoffen, dass dies Betroffenen hilft, auch unter diesem Aspekt das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wahrnehmen zu können“, schreibt Christian Meyer vom ZsL Nord.

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Ein Kommentar

  • Weiß jemand, ob es in Österreich in solchen (Bezug von BMS) oder ähnlich gelagerten Fällen (Bezug von Reha-Geld z.B.) auch schon so einen Beschluss gibt, der Zwangsbehandlungen oder -therapien den Grundrechten widersprechen?