Schon bald will das Ministerium einen Entwurf vorlegen.

Die vom Justizminister Michalek im letzten Sommer angekündigte Arbeitsgruppe, die sich mit einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung befassen soll, hatte Ende November ihre erste Sitzung.
Dabei wurde mehrheitlich für eine konsequente Regelung plädert, bei der die Sterilisation von Minderjährigen grundsätzlich verboten und bei Erwachsenen nur auf deren ausdrücklichen Wunsch vorgenommen werden darf.
Schon bald will das Ministerium einen Entwurf vorlegen.
Die derzeitige gesetzliche Situation wurde von einem teilnehmenden Verfassungsrechtler als verfassungswidrig bezeichnet.