Zwangssterilisation

Im Sommer 1997 wurde breit in der Öffentlichkeit diskutiert, daß die Zwangssterilisation von geistig behinderten Menschen endlich gesetzlich verboten werden muß.

Nikolaus Michalek
Michalek

Die Sterilisation Minderjähriger bedarf in Österreich derzeit überhaupt nur der Zustimmung der Eltern. Denen wird aber sehr oft nahegelegt, den Eingriff durchführen zu lassen, denn dann bräuchten sie keine Angst mehr zu haben, daß „später etwas passiert“.

Die Ankündigung von Justizminister Dr. Nikolaus Michalek, bis zum Frühjahr 1998 einen Entwurf einer Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen vorlegen zu wollen, wurde daher begrüßt. Bereits 1991 (!) hat sein Vorgänger in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen die Prüfung einer eigenen gesetzlichen Regelung angekündigt.

In einer Sitzung der dazu gegründeten Arbeitsgruppe wurde die derzeitige gesetzliche Situation von einem teilnehmenden Verfassungsrechtler als verfassungswidrig bezeichnet. Zu dieser Einschätzung paßt auch der Bericht über die Lage der Menschenrechte in Österreich 1997 (erstellt vom U.S. Department of State), in dem festgehalten wird, daß in Österreich Zwangssterilisationen an behinderten Menschen durchgeführt werden.

Nicht nur das Frühjahr 1998 ist tatenlos vergangen. Der Justizminister hat das gesamte Jahr der Menschenrechte 1998 ungenutzt verstreichen lassen.

Statt den Mißstand mit den Zwangsterilisationen abzustellen, sollte die Bestimmung erst im Rahmen der Reform des Sachwalterrechtes geändert werden. Doch diese Reform ist heftig umstritten. Dieser Umstand zeigt, daß hier nur Ankündigungspolitik betrieben wird und die Durchsetzung der Menschenrechte vom Minister verschleppt wird.

Neuesten Informationen zu Folge, soll diese Materie zu Jahresbeginn 2000 im neuen Kindschaftsrecht gesetzlich geregelt werden.

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