Zweite NR-Präsidentin Bures und Klagsverband luden zur Fachtagung #rechtehatsie

Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen

Portrait Cornelia Scheuer - Rechte hat sie / Frauenrechtskonvention
Klagsverband/Jana Kaunitz

Die Zweite Präsidentin des Nationalrats Doris Bures und der Klagsverband luden heute anlässlich des Internationalen Frauentags 2020 zur gemeinsamen Fachtagung #rechtehatsie in das Parlament in der Hofburg ein.

Barbara Prammer am Rednerpult
Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen

„Der bevorstehende Weltfrauentag bietet die perfekte Gelegenheit, eine solche frauenpolitische Standortbestimmung vorzunehmen. Wenn wir in Sachen Frauenrechte Erreichtes nicht nur aufrechterhalten,  sondern darüber hinaus eine Weiterentwicklung erzielen wollen, müssen wir zweimal so schnell rennen“, so Zweite Nationalratspräsidentin Bures in ihren Eröffnungsworten. „Die Frauen haben immer nur erreicht, was sie sich selbst erkämpft haben – dieses Zitat von Johanna Dohnal zeigt, dass wir weiter für die Frauenrechte eintreten müssen.“

Im Juli 2019 hat das UN-Frauenrechtskomitee rund 40 Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die von der Republik Österreich verlangen, konkrete gleichstellungspolitische Maßnahmen in Gang zu bringen. Diese Empfehlungen (Concluding Observations) sind das Ergebnis der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW). Der Klagsverband begleitet den Prozess der Staatenprüfung seit 2018 und hat auch den Schattenbericht der Zivilgesellschaft koordiniert.

„Die Ergebnisse des Schattenberichts zeigen das Spannungsverhältnis zwischen rechtlicher Verpflichtung, tatsächlicher Umsetzung und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung bei Frauenrechten, in der Gleichberechtigung und im Bereich Gleichstellung“, so Bures.

Der Bericht erinnere daran, sich nicht auf den Errungenschaften der Vergangenheit auszuruhen oder in Stillstand zu verfallen. Es erfordere notwendigen politischen und gesellschaftlichen Willen, weitere Fortschritte bei Gleichberechtigung und Gleichstellung zu erzielen.

Ulrich: Es muss der Blick auf einen finalen Gleichheitshorizont geöffnet werden

Bei der Fachtagung diskutierten ExpertInnen, welche Chancen die Empfehlungen für die Anliegen der Zivilgesellschaft bringen und wo die Politik gefordert ist, um die menschenrechtlichen Verpflichtungen Österreichs umzusetzen. 

Die Key-Note wurde von Silvia Ulrich, Institutsvorständin am Institut für Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität Linz gehalten. Sie sieht die Institutionen in der Pflicht, völkerrechtskonforme Entscheidungen für die Gleichstellung zu treffen.

Es müsse der Blick geöffnet werden auf einen finalen Gleichheitshorizont. Die Empfehlungen des Berichts sollten zugleich aber auch in konkrete Handlungsstränge und Aufträge gegossen werden, um die Institutionen dazu zu bewegen, Gleichstellung anzustreben und zu erzielen. Wichtig sei die begleitende Umsetzung – nicht nur rund um den Frauentag.

Ulrich sieht außerdem die Medien in der Verantwortung. MedienvertreterInnen hätten diese Verantwortung wahrzunehmen, rund ums Jahr die frauenpolitisch relevanten Themen auch aufzugreifen und zu thematisieren. Außerdem sei die Verbreitung der Ergebnisse des Staatenberichts von enormer Bedeutung, denn  Empowerment der Frauen und Mädchen müsse bei ihnen auch ankommen und das funktioniere hauptsächlich über die Medien.

Bei dieser Veranstaltung zeigten ExpertInnen mit Vorträgen und Workshops auf, welches Potential die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) für Geschlechtergleichstellung hat. Deshalb beschäftigte sich ein Workshop bei der Veranstaltung aus aktuellem Anlass mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt und zwar mit besonderem Augenmerk auf Frauen mit Lernschwierigkeiten.

Das Thema „Politische Repräsentation von Frauen“ war ebenfalls Schwerpunkt von Workshops sowie „Erfahrungen aus der Praxis“. Der Talk „Wie kann die Zivilgesellschaft mit den Concluding Observations arbeiten?“ rundete das Programm ab. Durch die Veranstaltung führte Moderatorin und Journalistin Melisa Erkurt.

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Ein Kommentar

  • Für alle Bemühungen um die Rechte von Behinderten eine gute und passende Initiative! „Danach“ müssen aber alle Anstrengungen weitergehen.
    Siehe auch die Möglichkeiten von „BürgerInnen“ im Parlament