Österreichischer Gehörlosenbund lehnt ihn ab!
Das Sozialministerium hat am 28. Juli 2004 einen Begutachtungsentwurf eines Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt.
Darin sind noch weniger Verbesserungen für gehörlose Menschen zu finden als im ersten Entwurf. Einzig ein Verweis, dass Österreichische Gebärdensprache in der Verfassung anerkannt werden sollte ist zu lesen (Seite 21). Diese Anerkennung müsste jedoch erst gesondert vom Nationalrat beschlossen werden.
Kein einziger der vom ÖGLB in die Stellungnahme des Forum Gleichstellung eingebrachten Wünsche und Verbesserungsvorschläge wurden vom Sozialministerium umgesetzt. „Der zweite Gesetzes-Entwurf ist eigenartigerweise noch leerer als der erste“ kritisiert Helene Jarmer, Präsidentin des ÖGLB.
Der ÖGLB lehnt das Gesetz zur Gänze ab. Die Forderung nach Rechten für Gehörlose und insbesondere Anerkennung der Östereichischen Gebärdensprache bleibt also aufrecht.