Zweitversorgung mit Heilbehelfen: Wer ist zuständig?

Betroffene werden im Kreis geschickt und "hängen in der Luft" - Ein Kommentar.

Lager mit vielen Rollstühlen
BIZEPS

Das Sparpaket der Bundesregierung und der bevorstehende Länderausgleich bedeuten Stillstand für Antragsverfahren, bei den diversen Kostenträgern und verunsichern behinderte Menschen, da die notwendige Zweitversorgung mit Heilbehelfen nicht mehr gewährleistet scheint.

Die Zweitversorgung mit Heilbehelfen wurde im Jahre 2003 unter Sozialminister Mag. Herbert Haupt (FPÖ-BZÖ) mit der Bundessozialamt-Reform vom Bund zu den jeweiligen Bundesländern delegiert.

Für Wien waren die MA 12, dann die MA 15A und dann der FSW (Fonds Soziales Wien, Privatrechtsträger der Stadt Wien) zuständig. Antragsverfahren konnten sehr lange dauern, da der FSW alle Kostenträger anschreiben musste. Bei Ablehnung wurden die Kosten dann normalerweise vom FSW übernommen.

Wiener Chancengleichheitsgesetz

2010 wurde im Wiener Landtag das Wiener Chancengleichheitsgesetz (CGW) beschlossen.

2011 lehnt der FSW sämtliche diesbezügliche Anträge in Bezugnahme auf das CGW ab. Dies betrifft Akkus für E-Support etc., aber auch Zuschüsse für Wohnungsadaptierungen, damit behinderte Menschen nicht in ein Pflegeheim umsiedeln müssen. Dies betrifft aber auch Rollstuhlreparaturen, wobei für diese Reparaturen nach dem Chanchengleichheitsgesetz nach Abklärung mit anderen Kostenträgern, die Restkosten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze vom FSW übernommen werden könnten.

Der FSW ist der Meinung, dass die Gebietskrankenkassen, das Bundessozialamt oder andere Kostenträger diese Gebühren übernehmen müssten.

Bei telefonischer Nachfrage begründete das Büro von Sozial- und Gesundheitsstadträtin, Mag. Sonja Wehsely, die Ablehnungen ebenfalls mit dem CGW. Die zuständige Beamtin meinte noch, dass es auch bei Hörgeräten einen Selbstbehalt gibt.

Zukunftsmusik

Dem zuständigen Beamten im Sozialministerium war dieses Problem bereits bekannt. Er meinte, dass ein NAP (Nationaler Aktionsplan) geplant sei, demnach sollen die diversen Kostenträger wie Pensionsversicherungsanstalt, Bundessozialamt, Gebietskrankenkassen usw. in einen zu schaffenden Fonds einzahlen, damit die Betroffenen rasch zu ihren Heilbehelfen kommen. Dies sei jedoch in Planung und daher noch „Zukunftsmusik“.

Eine Frage stellt sich jedoch dann doch noch: Wer soll diesen neuen NAP-Fonds verwalten? Der Bund oder die Länder?

Eine Beamtin vom Bundessozialamt meinte, die Betroffenen sollen eine Schlichtung beantragen. Auch hier liegt eine unbeantwortete Frage in der Luft: Mit wem soll diese beantragt werden? Eine Schlichtung mit der Stadt Wien – FSW, mit der Gebietskrankenkassen oder mit dem Bundessozialamt?

Übergangsfonds?

Ein möglicher Ausweg wäre es, einen Übergangsfonds zu schaffen, bis die Zuständigkeit restlos geklärt ist. Denn es darf nicht sein, dass gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Zweitversorgung von Heilbehelfen, auf die die Betroffenen dringend angewiesen sind, die Kompetenz- und Finanzstreitigkeiten auf deren Rücken von den diversen Kostenträgern ausgetragen werden. Denn die Betroffenen können am allerwenigsten für die internationalen Bankinsolvenzen.

In einem der reichsten Länder Europas und der Welt sollte es doch möglich sein, dass behinderte Menschen von der Politik nicht im Stich und im Regen stehen gelassen werden!

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