Hoch problematisch: Ein Rückblick auf die Anfänge des Bundesbehindertenbeirats
Dass ausgerechnet ein Mann wie Andreas Rett der erste Vorsitzende des 1976 von Bundesministerin Ingrid Leodolter (SPÖ) geschaffenen „Bundesbeirats für …
Ein halbes Jahrhundert nach seiner Gründung blickt der Bundesbehindertenbeirat auf eine bewegte Geschichte zurück. Vom medizinisch geprägten Expertenrat zum partizipativen Beratungsgremium - kaum ein anderes Organ spiegelt den Wandel der Behindertenpolitik so deutlich wider.
Am 20. Februar 1976 wurde der „Bundesbeirat für Behinderte“ von der damaligen Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter ins Leben gerufen.
Fünf Jahrzehnte später – am 20. Februar 2026 – feiert das Gremium, welches heute Bundesbehindertenbeirat heißt, sein 50-jähriges Bestehen.
Die erste Zusammensetzung des „Bundesbeirat für Behinderte“ war stark medizinisch geprägt und das Verständnis von Behinderung folgte daher einem medizinischen Modell von Behinderung.
Der Beirat bestand fast ausschließlich aus Männern und war beim damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz angesiedelt. Ärzt:innen, Ministerialbeamte, Vertreter kirchlicher Einrichtungen und der Sozialversicherung dominierten das Gremium. Menschen mit Behinderungen waren nicht selbstständig beteiligt.

Vorsitzender war der Neurologe Andreas Rett, dessen Positionen – etwa zur schulischen Separation oder zur Zwangssterilisation – heute als hoch problematisch gelten und abzulehnen sind. (Siehe auch)
Rett war Mitglied der NSDAP und HJ-Führer. Bereits während der Zeit des Nationalsozialismus war er im medizinischen System tätig und setzte nach 1945 sowohl sein Studium als auch seine medizinische Karriere ungehindert fort. Damit steht er exemplarisch für personelle und fachliche Kontinuitäten, die über das Ende des NS-Regimes hinaus in vielen Bereichen weiterwirkten.
Er beschäftigte sich auch mit der nationalsozialistischen Rassenbiologie und publizierte (gemeinsam mit H. Seidler) das Werk „Das Reichssippenamt entscheidet. Rassenbiologie im Nationalsozialismus“ (1982), informiert die Stadt Wien (Wien Geschichte WIKI).
Die Sprache jener Zeit spiegelte das System wider. Begriffe wie „Sonderschule“ oder „entwicklungsgestört“ waren offizielle Fachtermini. Behindertenpolitik bedeutete vor allem Fürsorge und Verwaltung.
Behindertenpolitik war kein Querschnittsthema, sondern in erster Linie ein Ressortbereich des Gesundheitsministeriums. Entscheidungen wurden für Betroffene getroffen – nicht mit ihnen. Womit sich der „Bundesbeirat für Behinderte“ zuerst beschäftigen wird beantwortete die Ministerin wie folgt:
Eine der ersten Aufgaben des Beirates wird es daher sein, zunächst die einzelnen Begriffe – wie Behinderte, Körperbehinderte, geistig Behinderte, Sinnesbehinderte, teilweise bzw. voll integrierbare Behinderte – aus medizinisch wissenschaftlicher Sicht zu umschreiben und abzugrenzen.
Es ist die zentrale Aufgabe des Beirates, vor allem aus medizinischer Sicht Vorschläge zu erarbeiten, um für die einzelnen Gruppen der Behinderten die für sie optimalen Rehabilitationsmaßnahmen durchführen zu können.

In seiner Anfangsphase war der Bundesbehindertenbeirat organisatorisch noch kaum ausdifferenziert. Das Gremium war beim Gesundheitsministerium angesiedelt und fungierte als beratende Einrichtung ohne eigene Geschäftsstelle innerhalb der Verwaltung. Eine eigenständige institutionelle Struktur war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.
Obwohl der Beirat bereits 1976 gegründet wurde, scheint er in den offiziellen Verzeichnissen des Bundes erst ab dem Amtskalender 1978 auf. Wie uns das Sozialministerium am 21. Jänner 2026 mitteilte, setzte die formelle Dokumentation somit erst einige Jahre nach der Gründung ein.
Vor 1978 handelte es sich demnach offenbar um eine rein ministerielle Einrichtung ohne gesonderte administrative Verankerung. Erst im Amtskalender 1978/79 sind die Mitglieder namentlich ausgewiesen.
Im darauffolgenden Amtskalender 1979/80 wurden lediglich der Vorsitzende und sein Stellvertreter angeführt. Laut Auskunft des Ministeriums ist dies als Hinweis darauf zu verstehen, dass sich die übrige Zusammsetzung nicht geändert hatte, da nach damaliger Praxis vollständige Mitgliederlisten nur bei personellen Veränderungen neu veröffentlicht wurden.
Diese Entwicklung verdeutlicht, dass der Bundesbehindertenbeirat nicht von Beginn an als eigenständiges Organ konzipiert war. Erst mit der zunehmenden Formalisierung und systematischen Dokumentation ab dem Ende der 1970er-Jahre gewann er eine klar erkennbare organisatorische Struktur.
Hier die Liste der Personen der 2. Funktionsperiode: Das Gremium umfasste 37 Personen; darunter 10 persönlich ausgewählte Ärzt:innen sowie 27 „Vertreter von Behörden und Institutionen“ aus Behörden, karitativen Organisationen wie Caritas, Diakonie, „Rettet das Kind“ oder Lebenshilfe, Sozialpartnern sowie der Österreichischen Bischofskonferenz.
Im Laufe der Jahrzehnte erhielt der Bundesbehindertenbeirat – wie das Gremium inzwischen heißt – Anhörungsrechte. Laut Bundesbehindertengesetz müssen ihm Berichte vorgelegt werden. Er ist heute im Sozialministerium angesiedelt.
Seine tatsächliche Wirkkraft blieb jedoch lange begrenzt. Der Beirat tagte meist nur einmal pro Jahr; der Informationscharakter stand im Vordergrund.
Im Jahr 2024 wurde der Bundesbehindertenbeirat durch eine Überarbeitung des Bundesbehindertengesetzes neu strukturiert.
Seine Rolle wurde deutlich gestärkt: Er berät nun nicht mehr nur das Sozialministerium, sondern die gesamte Bundesregierung in Fragen der Behindertenpolitik.
Neu sind unter anderem:
Damit wird der Beirat zunehmend zu einem ressortübergreifenden und partizipativ organisierten Beratungsgremium. Seine erste Sitzung in der neuen Besetzung fand Ende 2025 statt.

Das 50-jährige Bestehen am 20. Februar 2026 ist mehr als ein Geburtstag. Es zeigt, wie sehr sich der Bundesbehindertenbeirat verändert hat. 1976 war er vor allem ein medizinisch geprägter Expertenrat.
Themen wurden aus Sicht von Fachleuten behandelt, stark gelenkt durch Ministerien und geprägt von Fürsorge. 2026 steht das Gremium für Menschenrechte, Teilhabe und Mitbestimmung. Menschen mit Behinderungen wirken stärker mit und ihre Rechte stehen im Mittelpunkt. Es gab große Fortschritte.
Trotzdem bleiben wichtige Aufgaben: inklusive Bildung, Inklusion am Arbeitsmarkt, Barrierefreiheit und Gleichstellung.
Fünfzig Jahre Bundesbehindertenbeirat erzählen daher nicht nur die Geschichte einer Institution. Sie zeigen auch, wie sich das Verständnis von Behinderung und politischer Verantwortung in Österreich grundlegend gewandelt hat.
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