Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan in Deutschland

Der "Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention" liegt jetzt als Unterrichtung durch die deutsche Bundesregierung vor. Er hat die Aufgabe, über die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zu informieren.

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Ausgewertet wurden dazu laut Vorlage „175 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 und 83 Maßnahmen aus dem ersten NAP von 2011, welche im NAP 2.0 mit aufgenommen wurden“.

Dabei offenbart der Umsetzungsstand der Maßnahmen in den 13 Handlungsfeldern den Angaben zufolge, „dass bereits über die Hälfte aller Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden konnten oder umgesetzt und laufend fortgeführt werden“.

Viele Maßnahmen hätten bereits den Projektstatus verlassen und in alltägliches Handeln übergehen können. Des Weiteren seien 35 Prozent der Maßnahmen gestartet und liefen derzeit. Auch sei der Anteil der noch nicht gestarteten oder nicht umgesetzten Maßnahmen mit vier Prozent relativ gering.

„Der Bericht zeigt auf, dass alle beteiligten Behörden und Partner die Umsetzung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen weiter vorantreiben“, heißt es ferner in der Unterrichtung.

Zugleich wird darin auf die Notwendigkeit einer „zeitnahen Fortschreibung des NAP 2.0“ verwiesen. Der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft in allen Lebensbereichen sei langwierig und bedürfe einer „leistungsstarken Steuerung, Organisation und einer wirksamen Vernetzung aller beteiligten Akteure“.

Der Zwischenbericht wurde unter der Drucksachennummer 19 / 5260 veröffentlicht und kann unter diesem Link nachgelesen oder als PDF-Datei herunter geladen werden.

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