Zwischenbericht zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Österreich veröffentlicht

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern führten über Jahre hinweg zu ungleichen Zugängen zur Persönlichen Assistenz. Mit der Harmonisierungsrichtlinie sollte dem entgegengewirkt werden. Der aktuelle Zwischenbericht (Stand: Dezember 2025) zeigt, wie weit dieser Anspruch bereits in den fünf teilnehmenden Bundesländern eingelöst werden konnte.

Deckblatt Begleitevaluierung des Projekts bundeseinheitliche Rahmenbedingungen der Persönlichen Assistenz - Zwischenbericht
Sozialministerium

Seit Jänner 2023 arbeiten das Sozialministerium und fünf teilnehmende Bundesländer an bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen für die Persönliche Assistenz. Das Sozialministerium hat dafür 120 Millionen Euro budgetiert. Ziel ist es, mehr Gleichheit, Transparenz und Qualität zu schaffen.

Der nun vorliegende Zwischenbericht basiert auf Dokumentenanalysen, Interviews mit Ländern, Trägern, Assistenznehmer:innen und Assistent:innen sowie auf bundeslandspezifischen Daten aus 2022 und 2023. Erstellt wurde er vom NPO-Kompetenzzentrum der WU-Wien im Auftrag des Sozialministeriums.

Vor der Harmonisierung bestanden deutliche Unterschiede bei gesetzlichen Grundlagen, Zielgruppen, Finanzierung und Abwicklung. Mit der neuen Förderrichtlinie nach § 33 Bundesbehindertengesetz sollten einheitlichere Standards eingeführt und die Zielgruppen erweitert werden.

Der Zwischenstand zeigt Fortschritte, aber auch Herausforderungen – insbesondere bei der nachhaltigen Finanzierung, der Suche nach Assistent:innen sowie bei der Ausweitung auf Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen. Die weitere Umsetzung wird im Rahmen einer zweiten Erhebungswelle begleitet.

Zwischenfazit 

In dem 140-seitigen Zwischenbericht wird auf Seite 127 folgendes Zwischenfazit gezogen (auszugsweise):

Zum Zeitpunkt der Zwischenberichtslegung, rund zweieinhalb Jahre nach der Veröffentlichung der Harmonisierungsrichtlinie, kann festgehalten werden, dass die Implementierung der Richtlinie sowie deren teilweise Umsetzung zu einer Weiterentwicklung der Leistung Persönliche Assistenz nicht nur in den an dem Pilotprojekt teilnehmenden Bundesländern geführt haben.

Auf Basis der Analyse der Interviews kann stakeholderübergreifend festgehalten werden, dass die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Leistungen „Persönliche Assistenz im Privatbereich” und „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz” gesehen und befürwortet wird.

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