Dokumentation

zur "Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen" im Bundeskanzleramt (1998 - 1999)
erstellt von BIZEPS

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Bundesgesetz: Änderung zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, des Arbeiterkammergesetzes, der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung, der Bundesabgabenordnung, des Finanzstrafgesetzes, der Abgabenexekutionsordnung, des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Gerichtsorganisationsgesetzes und der Strafprozeßordnung 1975; BGBl. I 164/1999 - In Kraft seit: 17.08.1999

Gleichstellung jetzt!, Bild: BIZEPSBIZEPS stellt die Broschüre "Gleichstellung jetzt!" vor.

Seit 4. März 1999 liegt der Gesamtbericht der Arbeitsgruppe vor.

Behinderte Menschen sind in fast allen Lebensbereichen erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt. Sie werden nicht gleich geachtet, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten behindert, in ihren Entscheidungen bevormundet und an der gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gehindert.

Am 9. Juli 1997 wurde im Parlament einstimmig beschlossen:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

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