Länderverfassungen

1998 wurde die Landesverfassung von Vorarlberg im Artikel 7 (LGBl. Nr. 2/1998) um den Satz "Das Land bekennt sich zur Verpflichtung der Gesellschaft, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen zu gewährleisten" erweitert.

Auch in Wien wurde - nach jahrelangen Ankündigungen der SPÖ - Anfang 1998 ein Entwurf zur Änderung der Landesverfassung vorgelegt. Auch an eine Präambel zum Wr. Behindertengesetz wurde gedacht. Beiden Überlegungen war aber gemeinsam, daß sie für behinderte Menschen nutzlos wären.

Diese Tendenzen in der Landesverfassungsgesetzgebung werden gelegentlich als ein neuer Stil der Verfassungsgesetzgebung bezeichnet, dessen Vereinbarkeit mit dem Bundesverfassungsrecht nach Meinung von ExpertInnen problematisch ist.


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