Verfassungsausschuß

Am 20. Feber 1997 tagte der Verfassungsausschuß und versandte die vorliegenden Anträge an einige Ministerien zur Begutachtung. Die Experten der Behindertenbewegung hatten sich koordiniert und sehr ähnliche Begutachtungstexte retourniert. Von uns bevorzugt wurde der weitreichendere ÖVP Antrag 494/A mit dem Text:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Doch dann wollte die ÖVP völlig überraschend ihren eigenen Antrag auf den ersten Satz reduzieren und die SPÖ begann Überlegungen darüber anzustellen, ob es nicht besser wäre, die seinerzeitigen und von ihr stets favorisierten Textvorschläge zu den wirtschaftlichen und sozialen Grundrechten wiederaufleben zu lassen. Beides stieß auf vehementen Widerstand seitens der Behindertenbewegung und der Grünen und wurde schlußendlich wieder verworfen.

Jene Personen, die in dieser intensiven Phase eingebunden und bei den Gesprächen dabei waren, sowie MedienvertreterInnen, kamen ins Parlament und warteten vor dem Lokal, in dem der Verfassungsausschuß tagte, auf das Ergebnis der Abstimmung: An diesem 26. Juni 1997 beschloß dann der Ausschuß mit den Stimmen aller Parteien den Abänderungsantrag 494/A zur Änderung der Bundesverfassung.


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