Verfassungen in den Ländern

In mehr als der Hälfte der 16 deutschen Bundesländer gibt es bereits Gleichstellungsbestimmungen in den Landesverfassungen, oder es existieren Entwürfe für Gleichstellungsgesetze. Hier nun einige Beispiele für

a) Landesverfassungen:

Berlin
Die Verfassung von Berlin sagt: "Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen."

Brandenburg
In Brandenburg heißt es: "Niemand darf wegen ... seiner Behinderung ... bevorzugt oder benachteiligt werden", und weiter: "Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sind verpflichtet, für die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen."

Bremen
In Bremen wurde am 9. Oktober 1997 die Verfassung im Artikel 2 um den Absatz 3 ergänzt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Der Staat fördert ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."


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