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BIZEPS-INFO > Nachrichten > Artikel

Text: Markus Ladstätter · 22. September 2009 06:45 Uhr

Abermalige Verurteilung von Abercrombie & Fitch

Die US-Modekette wurde wegen diskriminierenden Verhaltens zu 115.264 Dollar Strafzahlung verurteilt.

Abercrombie & Fitch Logo

Weil die autistische Teenagerin Molly Maxson in Minnesota, USA im Jahr 2005 ihre Schwester nicht in die Umkleidekabine mitnehmen durfte, verurteilte die Menschenrechtskommision in den USA Abercrombie & Fitch zu dieser hohen Strafe. Nachzulesen auch beim Minneapolis StarTribune.

Es hätte eigentlich nur ein Einkaufsbummel werden sollen, um Kleidung für die Schule zu kaufen, doch stattdessen entwickelte sich daraus ein 4-jähriger Rechtsstreit. Während ihres damaligen Einkaufsbummels in der Mall of America in Minnesota gingen die Teenager auch in andere Geschäfte, die ebenfalls Fragen stellten, weshalb sie zu zweit in die Umkleidekabine gehen. In den anderen Geschäften zeigte man sich allerdings sofort verständnisvoll, nachdem erklärt wurde, dass Molly Maxson autistisch veranlagt sei und nicht allein gelassen werden kann.

In der Filiale von Abercrombie & Fitch war dies allerdings nicht so, weshalb später auch die Mutter der beiden den Filialmitarbeitern zu erklären versuchte, weshalb Molly nicht allein gelassen werden kann.

Während des Gerichtsverfahrens bezweifelte Abercrombie & Fitch sogar, ob Molly Maxson überhaupt behindert sei, obwohl sie seit dem Alter von 2 Jahren als autistisch diagnostiziert wurde.

Das Gericht begründet die Höhe der Strafe damit, dass durch die enorme Summe dem Unternehmen ein Schaden entsteht, der es zum Umdenken bewegen soll. Abercrombie & Fitch ging in Berufung.

Abercrombie & Fitch stand schon mehrmals in den Schlagzeilen wegen diskrimierenden Verhaltens, vor kurzem auch wieder vor Gericht. Nachzulesen bei BIZEPS-INFO.

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anf fan · 9. Oktober 2009 23:03 Uhr

abercrombie and fitch muss sich gegen sowas durchsetzen, solche menschen entsprechen ja auch ned ihrem modeideal

Gertrude Sladek · 25. September 2009 08:42 Uhr

Modeketten, deren primäre Intention und die Differenz zu auf Komplexität basierendem Denkvermögen und Verhaltensweisen, könnten deutlicher nicht demonstriert werden. Tendenzen, die sich ausschließlich für das maximal optimale "Umrahmen" von Körpern zuständig erachten, laufen zwangsläufig Gefahr, sich so zu verhalten.

Die Höhe der Geldstrafe erachte ich daher als begrüßenswert. Manche realisieren ihr begangenes Unrecht eben ausschließlich über den zugefügten finanziellen "Schmerz". Ist auch eine zielführende Form der "Schmerztherapie".

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