Deutschland: Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, so die Regierung in ihrer Antwort.

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Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewährleisten, ist laut Bundesregierung ein „System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Wie der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet, zählten hierzu nach Auskunft der Bundesregierung insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes.

Auf die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung gegen diskriminierende Kündigungen aus Gründen der „Rasse“ oder wegen ethnischer Herkunft getroffen habe, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort: „Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien ist in diesem Bereich erfolgt. Diskriminierende Kündigungen sind weder im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes noch außerhalb dessen zulässig.“

Auch in anderen Bereichen, wie dem Schutz eingetragener Lebenspartnerschaften, würden für die Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetzgebungsvorschläge vom Bundesministerium des Innern vorbereitet, so die Regierung in ihrer Antwort.

Heftige Kritik an der Bundesregierung

Heftige Kritik an der Bundesregierung gibt es vonseiten der Verbände angesichts des Widerstandes der Bundesregierung gegen eine weitere von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Europäischen Parlament unterstützte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie, durch die die noch vorhandenen Lücken im Zivilrecht geschlossen würden.

Vor allem für behinderte Menschen könnte dadurch der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erheblich verbessert werden. Deutschland nehme dabei mit seiner fundamentalen Kritik eine isolierte Position in Europa ein und setze die schändliche Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor dessen Verabschiedung fort, kritisierte Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).

„Deutschland darf in Europa nicht der Bremser in Sachen Gleichstellung sein, sondern sollte mit gutem Beispiel voran gehen und die Richtlinie unterstützen“, so Dr. Sigrid Arnade.

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