Deutschland: Entscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht online

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erweitert ihr Informationsangebot über die Rechtsprechung.

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Ab sofort ist unter www.antidiskriminierungsstelle.de eine Sammlung ausgewählter Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht zu finden.

Die Sammlung besteht sowohl aus allgemein verfügbaren als auch aus der Antidiskriminierungsstelle direkt zur Verfügung gestellten Urteilen. Sie soll laufend fortgeschrieben werden, sagte die Leiterin der ADS, Christine Lüders. Christine Lüders betonte: „Wer sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen will, braucht verlässliche Informationen über mögliche Ansprüche und die Rechtsprechung der Gerichte. Mit unserer Beratung und unserem Informationsangebot wollen wir von Diskriminierung Betroffene in die Lage versetzen, anhand fundierter Kenntnisse eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen in einem Diskriminierungsfall entscheiden zu können. Die neue Rechtsprechungsübersicht kann hierzu einen wertvollen Beitrag leisten.“

Die Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Antidiskriminierungsrecht gibt auch einen guten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung. Sie zeigt, wie die Gerichte den Schutz vor Diskriminierung weiter vorantreiben. Neben den Leitsätzen der Gerichte wird teilweise auch der Hintergrund der Benachteiligung dargestellt, der zum Urteil führte. Betroffene sowie Beraterinnen und Berater können Fallkonstellationen wieder finden und somit noch besser gegen Diskriminierungen vorgehen.

„Eine gefestigte Rechtsprechung hilft, Diskriminierung auch in vergleichbaren Fällen zu verhindern. Wir verfolgen die weitere Entwicklung in der Rechtsprechung daher mit großem Interesse und begrüßen jedes Urteil, das sich gegen Benachteiligung richtet“, erklärte Christine Lüders. Gerichte werden gebeten, relevante Rechtsprechung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Verfügung zu stellen.

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