Psychische Erkrankungen erstmals in der Einschätzungsverordnung erfasst

Königsberger-Ludwig: Moderne Einschätzungsverordnung bringt deutliche Verbesserungen für behinderte Menschen und Angehörige

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig zeigt sich erfreut über den heutigen Beschluss des Ministerrates, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das BMASK die Einschätzungsverordnung den neuen Erfordernissen anpassen kann.
„Das bisherige Gesetz zur Einschätzung des Grades der Behinderung ist 45 Jahre alt und entspricht bei weitem nicht mehr dem aktuellen medizinischen Stand. Die von Sozialminister Rudolf Hundstorfer veranlasste neue, moderne, den aktuellen Gegebenheiten angepasste Einschätzungsverordnung bringt deutliche Verbesserungen für behinderte Menschen und deren Angehörige“, so Königsberger-Ludwig.

Als eine der wesentlichsten Verbesserungen nennt die SPÖ-Behindertensprecherin die Einführung einer funktions- anstelle einer diagnosebezogenen Beurteilung. Außerdem werden mit der Modernisierung erstmals psychische Erkrankungen in der Einschätzungsverordnung erfasst.

„Die Zahl psychischer Erkrankungen ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, dies zeigt sich auch im Wandel der Ursachen bei der Invaliditätspension und der Berufsunfähigkeitspension“, so Königsberger-Ludwig, die betont, dass es notwendig sei, auf diese Entwicklung auch dementsprechend zu reagieren und psychischer Erkrankungen nicht zu verharmlosen.

„Befürchtungen, durch die neue Einschätzungsverordnung niedriger eingestuft zu werden und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden, sind völlig unnötig. Vielmehr haben behinderte Menschen die Möglichkeit, freiwillig um Neueinstufung anzusuchen, wenn sie glauben, bisher zu niedrig eingestuft zu sein. Die neue Einschätzungsverordnung wird aber nicht in bestehende Rechte eingreifen“, so Königsberger-Ludwig, die sich abschließend bei den Behindertenorganisationen und dem Bundesbehindertenbeirat für seine Mitwirkung bedankt.

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