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BIZEPS-INFO > Nachrichten > Artikel

Text: ÖZIV · 22. Juli 2010 11:49 Uhr

Polit-Skandal in der Steiermark

Steirische Wirtschaftskammer brüstet sich mit Gesetzesbruch

Tafel mit dem Aufdruck Steiermark

Am 6. Juli 2010 beschloss der Steirische Landtag das neue Steirische Baugesetz. In einer Aussendung rühmt sich die Steirische Wirtschaftskammer, dass "in Sachen Barrierefreiheit nun bei Neubauten öffentliche Einrichtungen, Banken und Handelsbetriebe mit Konsumgütern des täglichen Bedarfs stufenlos zugänglich sein müssen", so WK-Experte Gerfried Weyringer, "jedoch muss es nicht notwendigerweise den Haupteingang betreffen. Dass auch Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe davon betroffen sind, konnte die Wirtschaftskammer verhindern."

Dass die Wirtschaftskammer hier offenkundig erfolgreich lobbyierte und der Landtag das Baugesetz in der vorliegenden Fassung beschloss, ist in den Augen des ÖZIV ein Polit-Skandal erster Güte. Denn die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind sowohl durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)als auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen garantiert.

Laut Gleichstellungsgesetz ist es zum Beispiel gar nicht möglich, dass gewisse privatwirtschaftliche Betriebe von Barrierefreiheit ausgenommen sind - der Beschluss des Landtages widerspricht damit eindeutig einem Bundesgesetz.

Auch die Aussage, dass nicht notwendigerweise der Haupteingang barrierefrei sein muss, stellt eindeutig eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen dar: BGStG § 6 Abs 5 besagt, dass Anlagen barrierefrei sind, wenn sie für Menschen mit Behinderungen IN DER ALLGEMEIN ÜBLICHEN WEISE, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Und die allgemein übliche Weise ein Geschäft zu betreten, ist nun mal der Haupteingang.

Verstoß gegen UN-Konvention

Besonders gravierend ist, dass das Steiermärkische Baugesetz natürlich auch der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen diametral entgegengesetzt ist. Aktuell arbeiten sowohl die Republik als auch die Zivilgesellschaft und der Monitoringausschuss an den ersten Berichten über die Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Konvention in Österreich. Der ÖZIV wird sich dafür einsetzen, dass das steirische Baugesetz als negatives Beispiel der Umsetzung der Konvention an die UNO übermittelt wird.

Weiters prüft der ÖZIV, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzulegen und fordert den Steirischen Landtag auf, von sich aus tätig zu werden und das Gesetz schleunigst zu reparieren.

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Gerhard Lichtenauer · 22. Juli 2010 21:07 Uhr

Wo ist der Skandal? Die österreichischen Teilrepubliken scheren sich doch keinen Deut darum, was sie völkerrechtlich via Bundesrat oder verfassungsrechtlich in den B-VG Artikel 15a- Bund-Länder-Vereinbarungen für Verpflichtungen eingegangen sind. Das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 Abs. 1 BV-G wurde gleich nach der Geburt unversorgt zum elenden Sterben weggelegt. Warum denn sollen die Länder auch rechtsstaatlich agieren, wenn auch der Bund die internationalen Vereinbarungen nur zum Schein abschließt, ohne auch nur daran zu denken, diese Rechte und Pflichten jemals umzusetzen?

Es ist auch vergebliche Gerechtigkeitsmüh', Rechtsmittel bis zum bzw. beim VfGH zu ergreifen, weil die Unrechtspflege Österreichs durch das grund-recht-lose und würde-lose Verfassungsprovisorium von 1920 bereits seit 90 Jahren gedeckt wird. Gleich vorweg, der Spruch des VfGH wird lauten: "Gleiches gleich behandeln - Ungleiches ungleich behandeln." Wenn ich mich hoffentlich irren sollte, ging bis dahin eine revolutionäre Erschütterung durch manche Köpfe Österreichs.

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