Wehsely: Details zur Mindestsicherung von Landesregierung beschlossen

Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Mindestpension, beträgt abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge derzeit 744 Euro netto monatlich für Einzelpersonen und 1.116 Euro für Paare.

Sonja Wehsely
Peter Rigaud

Die 744 Euro setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag von 558 Euro (75 Prozent von 744 Euro) und einem Wohnkostenanteil von 186 Euro (25 Prozent).

„Während in anderen Bundesländern – etwa in Oberösterreich – noch über dies und das verhandelt wird, stehen in Wien alle Details fest und wurden bereits beschlossen“, so Gesundheits- und Sozialstadträtin Mag.a Sonja Wehsely am Dienstag nach dem Beschluss in der Wiener Landesregierung – gegen die Stimmen der Grünen und der FPÖ. Wien hat bisher als einziges Bundesland eine „Ersatzpension“ für Menschen, die kein oder ein zu geringes Einkommen hatten und das 65. Lebensjahr (Männer) bzw. das 60. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben bzw. auf Dauer arbeitsunfähig sind, angeboten. „Wien bleibt dabei, die Dauerleistung auch in Zukunft 14 Mal jährlich auszubezahlen. Ginge es nach den Grünen, gäbe es keine Mindestsicherung“, so Wehsely weiter.

Zur Mindestsicherung kommen pro Kind weitere 134 Euro (18 Prozent von 744 Euro) dazu. Während in anderen Bundesländern ab dem vierten Kind 15 statt 18 Prozent von 744 Euro zusätzlich ausgezahlt werden, gibt es in Wien keine Einschleifregelung.

„Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung bietet darüber hinaus die E-Card für alle und damit die Einbeziehung nicht krankenversicherter LeistungsbezieherInnen in die gesetzliche Krankenversicherung. Das ist ein Meilenstein in der Sozialpolitik“, unterstrich Wehsely.

In Wien (Floridsdorf, Donaustadt) läuft das Pilotprojekt „Step2Job“ für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen werden dabei unterstützt, wieder am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das Pilotprojekt wird mit 1. September auf ganz Wien ausgerollt. „Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird die Sozial- mit der Arbeitsmarktpolitik verknüpfen. Weil ein Job, von dem man leben kann, die beste soziale Absicherung bietet“, stellte Wehsely klar.

Der Bezug der Mindestsicherung ist an die Arbeitsbereitschaft geknüpft, bei Arbeitsverweigerung gibt es Leistungskürzungen und im Extremfall entfällt der Leistungsanspruch bis zu einem Sockelbetrag von 25 Prozent (Wohnkostenanteil). Ausnahmen gibt es nur bei Personen, die Kinder bis zum 3. Lebensjahr betreuen, pflegebedürftige Angehörige haben oder bei Sterbebegleitung sowie bei Arbeitsunfähigen und MindestsicherungsbezieherInnen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben. Ebenfalls von der Arbeitssuche befreit sind SchülerInnen.

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