Erfüllung der UN-Konvention statt Kürzung des Pflegegeldes

Es wird also neuerlich eine Diskussion über das Pflegegeld losgetreten.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Obwohl man mit dieser Leistung die Aufwendungen zur Abdeckung des Pflege- und Assistenzbedarfes pauschal zu einem – in keinem Fall kostendeckenden – Stundensatz zwischen EUR 2,– in der Stufe 1 und EUR 9,– in der Stufe 7 abgilt, sollen die Zugangsvoraussetzungen für die besonders niedrigen ersten beiden Pflegegeldstufen verschärft werden.

Gleichzeitig wird die dringend notwendige jährliche Valorisierung des Pflegegeldes von Bundesminister Hundstorfer weiterhin kategorisch abgelehnt, womit der Realwert dieser Geldleistung ohnehin regelmäßig verringert wird.

Das Pflegegeld soll zusammen mit dem in der Steiermark erhältlichen persönlichen Budget Menschen mit Beeinträchtigungen die Möglichkeit bieten, die erforderlichen Assistenzleistungen in zunehmendem Ausmaß selbstbestimmt zu gestalten. Ein Ziel, zu dem sich Österreich mit der Ratifizierung der im Oktober 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenkonvention dezidiert bekannt hat. Jegliche Einschränkung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, wie eben durch geringere Mittel zur Finanzierung von persönlicher Assistenz, verletzt also diese völkerrechtliche Verpflichtung.

Darüber hinaus würde die vermeintliche Ersparnis bei Direktzahlungen mit größter Wahrscheinlichkeit binnen kurzer Zeit zu wesentlich höheren Kosten im stationären Bereich führen.

Kurzfristige, offensichtlich ausschließlich vom Spargedanken getragene, Überlegungen in diesem Bereich sind also in mehrfacher Hinsicht kontraproduktiv, führen zu massiver Verunsicherung unter der betroffenen Bevölkerungsgruppe und sind daher strikt abzulehnen.

Stattdessen sollten unter bestimmender Beteiligung von Menschen mit Behinderungen Pläne dafür entwickelt werden, wie das verbindliche Ziel der weitestgehend selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bundesweit und auf Länderebene umgesetzt werden kann, wozu unter anderem auch die Gewährung ausreichender finanzieller Mittel gehört.

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