Lebenshilfe gegen Delogierung von autistischem Kind

Nicht Abschieben ins Heim, sondern Unterstützung anbieten

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„Einen groben Verstoß gegen die Menschenrechte“, bezeichnet Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber die drohende Delogierung einer sechsköpfige Wiener Familie mit einem autistischen Kind, wie heute im Ö1-Morgenjournal berichtet. Er fordert eine menschliche Lösung mit entsprechender Unterstützung. Nachdem sich Nachbarinnen im Gemeindebau über zuviel Lärm beschwert haben, steht die Familie vor der Wohnungsräumung.

„Das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderungen birgt einige Herausforderungen. Die Familie des autistischen Jungen hat gelernt, mit der Behinderung ihres Sohnes umzugehen, die Nachbarn anscheinend noch nicht. Hier gibt es Unterstützungsbedarf, und es liegt an der Gemeinde Wien, diesem nachzugehen. Die Abschiebung ins Heim ist keine Lösung, schon gar nicht im Sinne der UN-Behinderten- und Kinderrechtskonvention“, meint Weber und regt eine Wohnlösung in einer familiären Umgebung mit entsprechender Unterstützung an.

„Autismus oder eine andere Behinderung ist kein Grund, ein Mietverhältnis zu verweigern und stattdessen eine teure Heimlösung anzustreben. Dem Wohnen im Familienbund ist Vorrang zu geben“, fordert Weber und verweist auf Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Demgemäß darf niemand dazu gezwungen werden, gegen seinen Willen in einem Heim zu leben. „Menschen mit Behinderungen haben das Recht, dort zu wohnen, wo sie wollen“, bekräftigt Weber.

Für Weber zeigt sich hier deutlich, dass das Verständnis für Menschen mit Behinderungen, im konkreten Fall Autismus, im Argen liegt. „Die UN-Behindertenrechtskonvention ist zwar schon seit zwei Jahren im österreichischen Recht verankert, aber anscheinend noch nicht in den Köpfen vieler Menschen“, so Weber abschließend.

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