Defizite bei der Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung
Nach wie vor widerspricht die österreichische Rechtslage in vielen Punkten den Forderungen der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung.
„Gerade was die Umsetzung der UN-Konvention angeht, sind innerstaatliche Rechtslage und die Anforderungen der UN-Konvention nicht konform obwohl dies seitens der Politik fälschlicherweise immer wieder kolportiert wird. So sollte etwa der österreichische Behindertenaktionsplan unter Einbindung behinderter Menschen erfolgen und nicht ohne sie!“, stellt Klaus Voget, Präsident des ÖZIV und der ÖAR die jüngsten Aussagen des Sozialministers richtig.
„Außerdem“, so Voget weiter, “ ist es ein Hohn, dass der Sozialminister trotz des beschlossenen Sparpaketes davon spricht, dass Österreich in Sachen Behindertenpolitik auf dem richtigen Weg ist.“