Deutschland: Urteil wegen Diskriminierung einer blinden Bewerberin

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in Wien informiert über ein Urteil wegen Behindertendiskriminierung in Deutschland.

Justitia
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„Ein Urteil wegen Diskriminierung einer Bewerberin mit Behinderung gibt es aktuell in Deutschland: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einer Frau, die sich um eine RichterInnenstelle beworben hatte, eine Entschädigung zugesprochen, weil sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde“, berichtet der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern in Wien über ein jüngst bekanntgewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Hintergrund

Eine blinde Juristin hatte sich in Baden-Württemberg und in Bayern für ein Richteramt beworben, wurde aber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sie hatte daher wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Entschädigung geklagt. (3 Monatsgehälter)

„Offiziell wurde die Bewerberin mit der Begründung abgewiesen, ihre Qualifikationen seien nicht ausreichend. In der Klage wird jedoch die Vermutung formuliert, dass die Frau aufgrund ihrer Behinderung nicht für ein Interview in Betracht gezogen wurde“, schreibt der Klagsverband und verweist auf die Presseaussendung des Bundesverwaltungsgericht vom 3. März 2011.

„Das Unterbleiben der Einladung lasse vermuten, dass er sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt“ wurde, ist dort zu lesen und auch, dass nun eine Entschädigung zu bezahlen ist. Unmissverständlich wird auch klargelegt: „Diese verbotene Diskriminierung im Einstellungsverfahren verpflichtet zu einer Entschädigung auch dann, wenn die Klägerin im Ergebnis bei benachteiligungsfreier Auswahl wegen ihrer Noten nicht eingestellt worden wäre.“

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