Andauernder Ärger mit Fluglinien

Trotz Gesetzen und Regelungen, verweigern Fluglinien immer wieder allein reisenden Personen im Rollstuhl die Beförderung.

Flieger der Swiss über den Alpen
SWISS

Aktueller Anlassfall ist der Flug LX 353 von SWISS, den Shuaib Chalklen, Sonderbeobachter der Vereinten Nationen, selbst querschnittgelähmt, gebucht hatte.

Ihm wurde verboten, seinen gebuchten Flug ohne Begleitperson anzutreten. Die Fluglinie bestand darauf, weil sie der Meinung war, Chalklen kann auf dem 1 Stunde 40 Minuten Flug nicht die Toiletten benutzen, berichtet der Telegraph.

Er konnte seinen Flug deshalb erst 5 Tage später antreten. „Mir ist dies bereits zuvor passiert, diese Vorgangsweise weitet sich aus. Irgendwas lief da schief. Sie [die Fluglinien, Anm. d. Redaktion] setzen EU-Gesetze nicht um“, führt Shuaib Chalklen weiter aus.

Aurélien Daydé, Pressesprecher des European Disability Forums, berichtet, dass mittlerweile fast täglich derartige Beschwerden eintreffen und fordert: „Das passiert jeden Tag und bei den meisten Airlines. Wir müssen die EU dazu bringen, die Gesetze zu verschärfen und sicherstellen, dass sie auch durchgesetzt werden.“

Nicht das erste Mal

Immer wieder kommt es vor, dass behinderten Menschen die Mitnahme verweigert wird. Auch BIZEPS hat diesbezüglich schon öfters berichtet, siehe Schweiz: easyJet diskriminierte Rollstuhlfahrer oder easyJet verweigert Rollstuhlfahrerin Flug.

Beschwerdestelle Fluggastrechte

In Österreich gibt es eine bisher eher unbekannte Beschwerdestelle für Fluggastrechte beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, an die man sich bei Problemen wenden kann.

Kontaktdaten:
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 Durchwahl 9204 (Montag – Donnerstag, 9-12 Uhr)
E-Mail: fluggastrechte@bmvit.gv.at

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