Neu: B 1600

Das Kernstück der Leitlinien für Barrierefreiheit, die ÖNorm B 1600, wurde überarbeitet und liegt seit kurzem vor. (Der Artikel erschien im monat/April 2011.)

ÖNORM
BIZEPS

Aufgrund der Entwicklungen der Internationalen Normung, der Erfahrungen bei der Umsetzung der landesgesetzlichen Bestimmungen im Baurecht und in der Praxis wurde eine vollständige Überarbeitung notwendig.

Unterschiede zur alten Ausgabe finden sich in folgenden Punkten:

  • Generell hat eine Harmonisierung mit den derzeitigen Baugesetzen und international gültigen Normen stattgefunden.
  • Vorschriften wurden konkretisiert. Sie sind nicht strenger geworden, sondern nur genauer erklärt.
  • Die neue überarbeitete Norm behandelt nur die Neubauten innerhalb der Grundgrenze, keine öffentlichen Straßenräume mehr wie es teilweise die alte Ausgabe versuchte.
  • Anpassbarer Wohnbau
  • Glas- und Glastürmarkierungen
  • Farbkonzepte

Die Überarbeitung fand über mehrere Jahre in einem relativ großen Konsortium im Normungsinstitut statt. Die Folgenormen B 1601 bis B 1603 werden noch heuer auf die neue B 1600 abgestimmt und publiziert werden.

Die ÖNorm gilt generell als Empfehlung. Sie kann bei Bauvorhaben als verbindlich erklärt werden. Für öffentliche Bauten gelten alle ÖNormen als bindend. Leider gibt es immer noch Ausreden, warum die ÖNorm B 1600 nicht umgesetzt werden kann. Meist stellt sich dann beim näheren Hinschauen heraus, dass schlichtweg Faulheit der Grund ist.

International gesehen ist die ÖNorm sicher eine gut anzuwendende Norm. Ein Defizit ortet die ÖAR noch immer in der Ausbildung, denn wenn Planer lernen, wie man barrierefrei baut, dann kann es keine Ausreden geben. Gute Beispiele gibt es mittlerweile sehr viele. Info: grundner.barrierefrei@oear.or.at

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