Weiterhin Diskussionen über Aufweichungen beim Kündigungsschutz für Behinderte

Prominent besetzte Podiumsdiskussion in Korneuburg von AKNÖ und Kriegsopfer/Behindertenverband, u.a. mit Buchinger, Haneder, Fakler

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Die gravierenden Änderungen im Behinderteneinstellungsgesetz waren Anlass für die hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion „Die Arbeitswelt von Menschen mit Behinderung im Wandel“, die Montag abend in der AK-Korneuburg stattfand. Knapp 70 BesucherInnen, darunter viele Betroffene, folgten der Einladung von AKNÖ und KOBV, des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.

Der Behindertenanwalt des Bundes, Dr. Erwin Buchinger, erläuterte zunächst die gesetzlichen Änderungen, die mit Anfang des Jahres in Kraft getreten sind: Es gibt eine Verbesserung der Rechtsstellung von Behindertenvertrauenspersonen und deren Stellvertretern, außerdem fallen Schwerst- und Schwerbehinderte nunmehr auch unter die Behindertenquote, was bisher leider nicht der Fall war. Weitere Punkte sind die Erhöhung der Ausgleichstaxe für Unternehmen bei Nichteinstellung behinderter Menschen, gestaffelt nach Unternehmensgröße, und Verschärfungen bei den Anspruchsvoraussetzungen für die Pflegegeldstufen 1 und 2. Die heftig diskutierte Aufweichung beim Kündigungsschutz für Behinderte bezeichnete Buchinger als Kompromiss mit der Wirtschaft, da der bisherige Schutz „in gewissem Ausmaß für Arbeit suchende Behinderte eine Hürde war“. Buchinger kritisierte zudem, dass Behinderte neben baulichen Barrieren auch mit Informationsbarrieren zu kämpfen hätten.

AKNÖ-Präsident Hermann Haneder erwähnte eingangs, dass die AKNÖ die Einstellungspflicht von begünstigt Behinderten zu 100 % erfülle. Der AKNÖ-Präsident bezeichnete die Aufweichung des Kündigungsschutzes als „Katastrophe“. „Ein nicht behinderter Arbeitnehmer hat eine Probezeit von 1 Monat, Behinderte jetzt 4 Jahre“, spitzte der Präsident, der selbst eine behinderte Tochter hat, zu. Haneder sprach sich für eine Forcierung der Integration von Behinderten in der Arbeitswelt aus. „Wir müssen auf die Behinderten und ihre Probleme hinschauen und nicht wegschauen“, so Haneder.

Mag. Michael Svoboda, Präsident des KOBV, verwies auf einen wichtigen Paradigmenwechsel im Engagement für Behinderte. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention sei 2008 u.a. die zentrale Forderung des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verankert worden. Um dies in Österreich umzusetzen, sei das bewährte Dualsystem von Schutz und Förderung von Behinderten unerlässlich. „Wenn eine Säule wegbricht, bricht das System weg. Wenn die Gesellschaft einmal die Stärken und nicht die Schwächen von Behinderten sieht, können wir über den völligen Wegfall des Kündigungsschutzes reden, aber davon sind wir meilenweit entfernt“, so Svoboda. Er kritisierte weiters die geringe Höhe der Invaliditätspension und forderte hier Nachbesserungen: „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“.

Mag. Karl Fakler, Landesgeschäftsführer des AMS NÖ, sieht die vorübergehende Aufweichung beim Kündigungsschutz als Modellversuch, der zeigen werde, ob Dienstgeber mit der Einstellung Behinderter ein Problem haben oder es nur am Kündigungsschutz liegt. Fakler sieht es als menschlichen Zug an, Behinderte in die Arbeitswelt zu integrieren, denn „Behinderung kann jeden von uns treffen“. In den nächsten 5 bis 10 Jahren hätten Behinderte durch den steigenden Arbeitskräftebedarf, der in die zigtausende gehe, möglicherweise neue Jobchancen, meinte Fakler.

Josef Schönhofer, Leiter Arbeitsassistenz und Jobcoaching bei der Caritas, lobte die gesellschaftliche Entwicklung der letzten 2 Jahrzehnte im Bereich der Sensibilisierung für das Thema und für die Betroffenen. Es gäbe heute hervorragende, gut funktionierende Netzwerke zwischen allen Behörden bei der Behindertenarbeit.

Im Anschluss an die Veranstaltung bestand noch Möglichkeit, sich mit den ExpertInnen bzw. Diskutanten über Erfahrungen und Einzelprobleme auszutauschen.

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