ÖAR begrüßt Start vom Additivfach Geriatrie

Ausbildungsinhalte helfen auch Menschen mit Behinderungen

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Der heute in einer Pressekonferenz gegebene Startschuss für die medizinische Zusatzausbildung für Geriatrie ist auch für die ÖAR Grund zur Zufriedenheit, denn in wesentlichen Punkten werden damit Inhalte gelehrt, die auch Menschen mit Behinderungen zugute kommen.

So fällt bei den fachspezifischen Fertigkeiten der Punkt „Wundmanagement“ ins Auge, eine äußerst heikle Angelegenheit, denn vor allem bei mobilitätsbeeinträchtigten Menschen ist Dekubitus – etwa bei einem längeren Spitalsaufenthalt – eher die Regel als eine Ausnahme. Ganz zentral aber berühren die unter „Kenntnisse“ aufgelisteten Punkte „Möglichkeiten zum Erhalt des selbstbestimmten Lebens“ oder auch „Rehabilitative Maßnahmen und Mobilisation“ die Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV: „Mit der zunehmenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft steigt parallel auch die Zahl der behinderten Menschen an. Dies geht eindeutig aus dem im Juni dieses Jahres von der WHO veröffentlichten Weltbehindertenbericht hervor. Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsache wurde die statistische Schätzung von behinderten Menschen innerhalb einer Bevölkerung erhöht: Während man früher statistisch 10 % einer Bevölkerung als behindert angenommen hat, ist man heute laut WHO-Bericht bereits bei 15 %. Dass somit in der Medizin wichtige Schritte gesetzt werden, ist eine äußest erfreuliche Reaktion des Gesundheitsressorts.“

Weniger angetan ist Voget von der im gestrigen Sommergespräch geäußerten Reaktion von Bundeskanzler Werner Faymann zum Pflegegeld, als der Kanzler sinngemäß unter anderem meinte, dass das Pflegegeld auch zum Zukauf von Heilbehelfen gedacht sei: „Das Pflegegeld ist eine finanzielle Zusatzleistung, mit der sich Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen Hilfe zukaufen können und das aufgrund nur marginaler Valorisierungen seit seiner Einführung laufend an Wert verliert. Zudem ist eine kontinuierliche Finanzierung von Heilbehelfen laut Gesetz gar nicht zulässig! Wir organisieren gerne für den Bundeskanzler informative und persönliche Gespräche mit PflegegeldbezieherInnen, die ihm einen Einblick in den wirklichen Alltag ermöglichen!“

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