Die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim in Rheinland-Pfalz hat vor kurzem 4.500 Euro Lehrgeld dafür bezahlt, dass sie einen behinderten Menschen nicht zum Vorstellungsgespräch für eine Stelle, für die er qualifiziert war, eingeladen hat.
Wie die Rhein-Zeitung berichtet, sollte die Funktion des EDV-Beauftragten der Bad Sobernheimer Verbandsgemeinde-Verwaltung im Januar neu besetzt werden.
Ein Bad Sobernheimer Bewerber mit Behinderung wurde trotz vorhandener Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Darauf zog dieser vors Arbeitsgericht Bad Kreuznach, wo das Verfahren, bei dem am Ende nicht geurteilt wurde, mit der Zustimmung der Verbandsgemeinde endete, die geforderten 4.500 Euro zu zahlen.