Volksanwaltschaft hat erste Prüfverfahren zur Folterprävention eingeleitet

Halbjahresbilanz Nationaler Präventionsmechanismus (NPM): Wichtige Schritte zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte gesetzt

Terezija Stoisits
Volksanwaltschaft

Mit 1. Juli 2012 hat der Gesetzgeber der Volksanwaltschaft das verfassungsrechtliche Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte übertragen.

„Wichtige Schritte für den präventiven Menschenrechtsschutz sind bereits gesetzt“, bilanziert Mag.a Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

„Die Kommissionen haben mit ihren Kontrollbesuchen in Einrichtungen, wo es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, begonnen, und es gibt erste Hinweise auf menschenrechtliche Defizite. Die Volksanwaltschaft hat entsprechende Prüfverfahren eingeleitet“, sagt Volksanwältin Stoisits.

Die von der Volksanwaltschaft eingesetzten Kommissionen haben in ganz Österreich bisher rund 90 Kontrollen durchgeführt. Schwerpunkte dabei waren Polizeianhaltezentren, Polizeiinspektionen, Justizanstalten, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrische Anstalten sowie die Beobachtung von Abschiebungen. In mehreren Fällen erkannten die Kommissionen strukturelle, teils gravierende menschenrechtliche Defizite und richteten Anregungen zur Verbesserung der Situation an die Volksanwaltschaft.

„Die Protokolle der Kommissionen zeigen etwa, dass die Bedingungen, unter denen Schubhäftlinge in Polizeianhaltezentren gehalten werden, menschenrechtlichen Mindeststandards widersprechen. Die Volksanwaltschaft hat deshalb ein entsprechendes Prüfverfahren eingeleitet“, erläutert Volksanwältin Stoisits.

Ziel sei es, einheitliche – im Einklang mit nationalen und internationalen Menschenrechtsstandards stehende – Richtlinien für Anhaltebedingungen herauszuarbeiten und dem Innenministerium entsprechende Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Die Volksanwaltschaft hat für die Kontrollbesuche gemeinsam mit den Kommissionen entsprechende Prüfthemen und Besuchsprogramme erarbeitet. Außerdem führt sie regelmäßige Trainingsmodule durch: Beim zweitägigen Startworkshop im September 2012 haben Expertinnen und Experten den Kommissionsmitgliedern die rechtlichen Grundlagen für das Menschenrechts-Monitoring dargelegt. Darauf folgend standen beim dreitägigen Trainingsmodul „Shadow Monitoring“ im November 2012 die praktischen Fertigkeiten im Mittelpunkt. Internationale Expertinnen und Experten – insbesondere des Europarates – haben die Kommissionen bei Kontrollbesuchen begleitet. Für das Jahr 2013 sind weitere Trainingsmodule geplant – ein entsprechendes Fortbildungs- und Trainingskonzept ist in Ausarbeitung.

Das beratende Gremium der Volksanwaltschaft, der neue Menschenrechtsbeirat, hat in den vergangenen sechs Monaten bereits insgesamt sechs Sitzungen mit der Volksanwaltschaft durchgeführt. Dabei wurden insbesondere Prüfschwerpunkte sowie Standards für die Prüftätigkeit und die Protokollerstellung von Kontrollbesuchen diskutiert.

Darüber hinaus haben bisher zwei Arbeitstreffen mit dem Innenministerium stattgefunden, bei denen der generelle Erfahrungsaustausch über NPM-Tätigkeiten und die Optimierung des Informationsaustausches im Mittelpunkt standen.

„Die Volksanwaltschaft wird weiterhin in Dialog mit den wichtigen Partnerinnen und Partnern treten und ihr neues Mandat auf professionellster Ebene gemäß internationalen Standards umsetzen“, schließt Volksanwältin Stoisits.

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